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Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird die Anregung des Ortsbeirats 1 "Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchten" nicht wie in der Anregung gewünscht umsetzen. Begründung: Der Magistrat kann einer Beleuchtung des Spielplatzes sowie des Quartiersplatzes nicht zustimmen, da eine Beleuchtung von Grünanlagen der aktuell gültigen Grünanlagensatzung (Punkt 2, Teil C) sowie dem Umweltschutz widerspricht. Auszug Satzung Punkt (2) Für die Benutzung der Kinderspielplätze/-spielpunkte, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen gilt: c) Nach Einbruch der Dunkelheit ist der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen/-spielpunkten, Fitnessanlagen und Sporteinrichtungen sowie deren Benutzung untersagt. Grundsätzlich werden keine Beleuchtungsanlagen in Grün- und Freizeitanlagen sowie auf Flächen des öffentlichen Breitensports eingebaut. Dabei spielen vor allem Aspekte des Naturschutzes eine sehr große Rolle. Eine Verlängerung durch künstlich herbeigeführte Beleuchtungseinrichtungen beeinflusst u. a. die Tierwelt und deren Verhaltensweisen. Dazu gehören z. B. Insekten, Vögel sowie Fledermäuse. Eine Abweichung findet nur in begründbaren Ausnahmefällen statt, wie z. B. bei der Beleuchtung von Schulwegen, die direkt durch eine Grünanlage führen und offiziell als Schulweg ausgewiesen sind oder werden. Aus diesen Gründen wird keine weitere Prüfung der Anregung in Auftrag gegeben.

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