Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Spielplatz Frankenallee, an der Quäkerwiese/Quartiersplatz, in der dunklen Jahreszeit bis 19:30 Uhr so zu beleuchten, dass die Kinder auch in den Wintermonaten nach Einbruch der Dunkelheit auf dem Platz spielen können.
Hierbei soll auch geprüft werden, ob der Einsatz von Solarleuchten sinnvoll ist, ob eine insektenfreundliche Beleuchtung möglich ist und mit welchen Kosten für die Einrichtung und den Betrieb zu rechnen sind.
Begründung
Spiel und Bewegung an frischer Luft ist für Kinder generell sehr wichtig, besonders aber in Zeiten von Corona. Daher ist es schade, dass Kinder und Familien nach Anbruch der Dunkelheit den beliebten Spielplatz und Treffpunkt im Gallus nicht nutzen können. Gerade am Freitag ist dort auch noch nach 18:00 Uhr viel los und in den Wintermonaten ist es dann schon dunkel. Daher gibt es die Idee, den Platz bis ca. 19:30 Uhr zu beleuchten. Diese Beschränkung ist wichtig, da einerseits nicht zu viel Lichtverschmutzung entstehen soll und andererseits so der Spielplatz auch nicht zu später Stunde von Jugendlichen oder Erwachsenen zum Treffen genutzt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. April 2022OFOF 452/1Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2203Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchtenDirektanregung
- 8. August 2022Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1760Spielplatz Frankenallee/Quartiersplatz beleuchtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats