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Müllgaragen und Gitterbox für Spielzeug im Adolph-von-Holzhausen-Park

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Müllgaragen: Der Magistrat wird 2-3 neue Müllgaragen an geeigneten Standorten aufstellen, sobald wieder Müllgaragen zur Verfügung stehen. Für den Übergang wird der Magistrat weitere Mülleimer des Typ V3000 für das erhöhte Müllaufkommen installieren. Spielzeugkiste/Gitterboxen: Dem Magistrat lagen bereits in der Vergangenheit aus verschiedenen Ortsbeiräten entsprechende Vorschläge vor, Kisten zur öffentlichen Nutzung auf Spielplätzen aufzustellen, um darin Spielsachen zu verstauen. So gibt es im Gallus zwei Spielzeugkisten auf Kinderspielplätzen, die abschließbar sind und eine Verunreinigung der darin befindlichen Spielsachen daher ausgeschlossen werden kann. Die Schlüssel der zwei aktuell vorhandenen Spielzeugkisten, werden vom Paten und Elterninitiativen verwaltet. Der Magistrat weist vorsorglich darauf hin, dass die verwendeten Kisten nur dort geeignet sind, wo sich Paten oder Elterninitiativen vollumfänglich um die Kisten kümmern. Es muss sichergestellt sein, das die Spielzeugkiste mit verschließbarem Deckel nie unbeaufsichtigt offenbleibt und das Schloss immer wieder verschlossen wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Kinder sich verletzen oder ein Missbrauch der eigentlichen Funktion besteht. Alternativ kann auch ein einfacher Gitterkorb aufgestellt werden, der immer offenbleibt und somit keine so intensive Betreuung benötigt. Bei der Gitterkorbvariante bleibt es leider nicht ausgeschlossen, das auch andere Dinge als Spielzeuge in der Gitterbox landen. Auch die Gitterkorbvariante wird nur vom Magistrat aufgestellt, wenn Paten oder Elterninitiativen zur Verfügung stehen und die sich vollumfänglich darum kümmern. Der Ortsbeirat wird gebeten, entsprechende Kontaktdaten an das Grünflächenamt weiterzugeben. Sobald Paten oder Elterninitiativen bekannt sind, wird die für die Örtlichkeit und passend zu den Möglichkeiten der Paten/Elterninitiativen richtige Variante aufgestellt/abgestimmt. Bei der Aufstellung von Einrichtungsgegenständen auf Spielplätzen sind immer besondere Sicherheits- und DIN-Vorschriften zu beachten, um Unfälle zu vermeiden.

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