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(Wohn-)Situation für die Menschen in und in der Nachbarschaft von Arbeiterunterkünften dringend verbessern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu Ziffer 1 a) und c): Dem Magistrat sind solche Unterkünfte teilweise bekannt. Werden dem Magistrat im Zusammenhang mit solchen Unterkünften Missstände angezeigt, werden eventuelle Rechtsverstöße geprüft und nach pflichtgemäßem Ermessen über Maßnahmen entschieden. Zu Ziffer 1 b): Nutzungen dieser Art werden baurechtlich als Beherbergungsbetriebe eingestuft. Bauplanungsrechtlich sind diese in reinen und allgemeinen Wohngebieten nicht zulässig. In sonstigen Baugebietstypen kann die Nutzung zugelassen werden, wenn alle sonstigen Anforderungen, wie Stellplätze, Brandschutz, etc. erfüllt werden. Zu Ziffer 1 d), e) und f): Vor Fertigstellung eines Neubaus wird eine Bauzustandsbesichtigung durchgeführt. Danach erfolgen Bauüberwachungen nur noch bei Hinweisen auf Rechtsverstößen. Zuständig ist die Bauaufsicht. Regelmäßige bauaufsichtliche Kontrollen finden nicht statt und sind bei Regelbauten gesetzlich auch nicht vorgesehen. Gemäß § 9 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes für den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IfSG) unterliegen sonstige Massenunterkünfte der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt. Arbeiterunterkünfte können Merkmale von "sonstigen Massenunterkünften" aufweisen, wenn sie über Gemeinschaftsküchen oder Gemeinschaftsbäder verfügen und Mehrbettzimmer, so dass die Bewohner regelhaft in engem Kontakt zueinander stehen. Das Gesundheitsamt überprüft diese Unterkünfte anlassbezogen. Private Wohnungen werden nicht regelmäßig durch das Gesundheitsamt begangen, sondern allenfalls bei Verdacht auf übertragbare Krankheiten. Das Gesundheitsamt hat die Liegenschaft in der Schaumburger Straße 23 (ehemalige Gaststätte "Hainer Hof") Anfang August 2024 überprüft und eine Beschwerdebegehung durchgeführt. In der Einrichtung konnte weder eine Gemeinschaftsküche, ein Gemeinschaftsbad noch ein allgemeiner Gemeinschaftsraum vorgefunden werden. Somit handelt es sich bei dem Objekt nicht um eine "sonstige Massenunterkunft" nach § 36 Abs. 1 Nr. 5 IfSG. Soweit tagsüber betrachtet, machte die Einrichtung einen ruhigen und hygienischen Eindruck. Zu Ziffer 1 g): Betroffene Anwohnende sollen die Stadtpolizei - z.B. bei Lärmbeschwerden - zeitnah zur Auffälligkeit direkt über das rund um die Uhr besetzte Sicherheitstelefon unter der Rufnummer 069/212-44044 kontaktieren, damit umgehend alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden können. Rund um die Themen der Sauberkeit steht die Stabsstelle Sauberes Frankfurt als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Meldungen und Hinweise über wilde Ablagerungen und sonstige Verschmutzungen im öffentlichen Raum können per Email unter sauberes-frankfurt@stadt-frankfurt.de gemeldet werden. Für Beschwerden über bauliche Missstände ist die Bauaufsicht zuständig, zu erreichen per E-Mail unter bauaufsicht@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter der Rufnummer 069/212-33567. In Fällen der vermuteten Überbelegung können sich betroffene Mieter und Anwohner unter der E-Mail-Adresse wohnraumerhaltung@stadt-frankfurt.de bzw. der Rufnummer 069/212-31431 an die Abteilung Wohnraumerhaltung beim Amt für Wohnungswesen wenden, soweit es sich bei den betreffenden Räumlichkeiten um Wohnraum handelt. Das ist etwa nicht der Fall, wenn Räume von Arbeitgebern angemietet und im Rahmen von Arbeitsverhältnissen ihren Arbeitnehmern überlassen werden. Zu Ziffer 1 h): Für die Schaumburger Straße 23 ist ausschließlich Wohnen genehmigt. Eine zulässige Bewohnerzahl wird baurechtlich nicht festgelegt. Für die Hausnummer 25 und die im hinteren Bereich liegenden Gebäude wurde eine Nutzungsänderung zu einem Beherbergungsbetrieb mit max. 30 Betten genehmigt. Zu Ziffer 2.: Zum Thema Lärm: Bei der Stadtpolizei sind im laufenden Jahr drei Lärmbeschwerden zur Örtlichkeit Schaumburger Straße eingegangen. Lediglich in einem Fall konnten die Bediensteten Feststellungen im Sinne der Beschwerde treffen und haben für die Wiederherstellung der Nachtruhe gesorgt. Aufgrund der Vielzahl an Aufgabengebieten der Stadtpolizei und der Größe des Stadtgebiets ist es nicht möglich, bestimmte Bereiche durchgängig zu überwachen. Zum Thema Müll: Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt setzt für die Ermittlung von Verursachenden wilder Ablagerungen wie z.B. Sperrmüll, einen Sperrmüllvorermittler ein, der diese dokumentiert und erfasst. Der genannte Bereich in der Schaumburger Straße wird in die wöchentlichen Kontrollen mit aufgenommen. Zum Thema Fahrzeuge im Halteverbot: Aufgrund anhaltender Beschwerden im unmittelbaren Umfeld, erfolgen seitens der Städtischen Verkehrspolizei bereits Kontrollen im Bereich der Schaumburger Straße, bei denen auch das vom Ortsbeirat gemeldete Parkverhalten mit überwacht wird. Die Kontrollen werden diesbezüglich zumindest kurzzeitig intensiviert. Zufahrtsberechtigte dürfen vor ihrer Ein-/Ausfahrt parken, sofern dort keine Verkehrsregelungen bestehen (z.B. Haltverbot). Da am parkenden Fahrzeug nicht erkennbar ist, ob es berechtigt oder verbotswidrig abgestellt ist, erfolgen hierzu keine Kontrollen.