Aufwertung des Areals zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Beseitigung der illegalen Müllablagerungen durch die FES wurde beauftragt. Der Magistrat behält die Verschmutzungssituation im Blick und wird auch zukünftig etwaige Müllablagerungen schnellstmöglich beseitigen lassen. Aktuell wird das Areal zwischen Offenbacher Landstraße und Hühnerweg zweimal wöchentlich - montags und donnerstags - gereinigt. Zu
- und
- Die Böschungsmauer, einschließlich Wandbrunnen, Treppenanlagen und Pavillon sind als Kulturdenkmal (gemäß Hessischem Denkmalschutzgesetz) erfasst und dürfen nur unter besonderen Auflagen gereinigt werden. Da der Magistrat mittelfristig eine grundhafte Instandsetzung der Stützwand am Hühnerweg plant, wird von einer kurzfristigen Reinigung - auch hinsichtlich der derzeitigen Haushaltssituation - abgesehen. Zu
- Eine Informationstafel mit bauhistorischen Erläuterungen ist aus Sicht des Denkmalschutzes möglich. Für eine abschließende Stellungnahme zu diesem Punkt sind jedoch noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich.