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Fußgängerüberweg an der Gummersbergstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Anlage eines Fußgängerüberweges (FGÜ) ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) entbehrlich. Ausnahmen können jedoch bestehen, weshalb zunächst eine Verkehrszählung vorgenommen wurde. Die Zählung hat ergeben, dass die Zahl der Fußgänger_innen und Radfahrer_innen an einem Tag (24 Stunden) 974 betrug. In der Spitze lag die Zahl der Fuß- und Radfahrer_innen zwischen 50 und 100 pro Stunde. Demgegenüber stehen die Zahlen der Kraftfahrzeuge, die stündlich ähnlich hoch sind. Die Richtlinie verlangt jedoch wesentlich höhere Zahlen im Bereich der Kraftfahrzeuge. Danach ist die Einrichtung eines FGÜ bei 50-100 Fußgänger_innen pro Stunde und erst bei einer Zahl von 200 Kraftfahrzeugen pro Stunde möglich. Das wird hier nicht erreicht. Demnach kann der Fußgängerüberweg hier auch nicht ausnahmsweise eingerichtet werden.

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