Fußgängerüberweg an der Gummersbergstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass die Anlage eines Fußgängerüberweges in Tempo 30-Zonen nicht zwingend erforderlich ist, jedoch die Verkehrszahlen geprüft werden müssen. Eine weitere Stellungnahme wird erfolgen, sobald die Daten vorliegen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Gummersbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Verkehrsberuhigung auf der Eckenheimer Landstraße in Eckenheim umsetzen21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Gegen das Vergessen - Aufnahme der Vita und der Abbildung der örtlichen Lage der Stolpersteine von Arthur und Carl von Weinberg sowie Leo Gans auf der städtischen Internetseite10.02.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Buckelpiste in der Grotefendstraße beseitigen13.09.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Gummersbergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Anlage eines Fußgängerüberweges ist in Tempo 30-Zonen gemäß der "Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) entbehrlich. Ausnahmen können jedoch bestehen, weshalb zunächst die Verkehrszahlen im betroffenen Abschnitt geprüft werden. Sobald eine Aussage aufgrund der Zahlen getroffen werden kann, wird der Magistrat unaufgefordert eine Stellungnahme darüber abgeben, ob hier ein Fußgängerüberweg angelegt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2021OFOF 73/10Fußgängerüberweg an der GummersbergstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. September 2021OMOM 616Fußgängerüberweg an der GummersbergstraßeDirektanregung
- 13. Dezember 2021Sie sind hierSTST 2224Fußgängerüberweg an der GummersbergstraßeStellungnahme
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 1562Fußgängerüberweg an der GummersbergstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab