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Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Zur Umsetzung der Fahrtrichtungsänderung in der Fontanestraße zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße sind entsprechende Markierungsarbeiten in der Fontanestraße und Hügelstraße notwendig. In der Hügelstraße (im Bereich des Durchbruchs) ist der rechte Fahrstreifen für den Fahrverkehr in die Fontanestraße (gegebenenfalls baulich) zu schließen. Zu 2.: Die Drehung der Einbahnstraße in der Gottfried-Keller-Straße geht auch mit der Änderung der Parkordnung in die neue Fahrtrichtung einher und muss rechtlich gemäß der aktuellen Fassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) neu bewertet werden. Hiernach ist das Gehwegparken möglich, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger:innen gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl auch im Begegnungsverkehr bleibt. Der Gehweg (Nord- und Südseite) in der Gottfried-Keller-Straße ist zwischen 1,65 bis 1,80 Meter breit und liegt damit unter der Mindestanforderung von 2,20 m. Demzufolge lässt sich die gegenwärtige Parkordnung (aktuell mittels Verkehrszeichen 315 StVO "Parken auf Gehwegen") in der Gottfried-Keller-Straße bei einer Drehung der Einbahnstraße nicht mehr aufrechterhalten. Die Fahrbahn weist eine Breite von circa 6 Metern auf. Das beidseitige Parken auf der Fahrbahn ist aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht möglich, da sonst eine enge Stelle im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO entsteht. Dadurch können Fahrzeuge (insbesondere Einsatzfahrzeuge und FES) die Straße nicht mehr befahren. Die neue Parkordnung sieht dann vor, dass entlang der Gottfried-Keller-Straße zwischen Chamissostraße und Fontanestraße das Parken auf einer Seite durch die Aufstellung einer Halteverbotszone entfällt. 35 bis 40 Parkplätze werden dadurch voraussichtlich wegfallen. Zu 3.: Es wird darauf hingewiesen, dass mit Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße in Richtung Norden zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz der Durchgangsverkehr von der Fontanestraße in die Chamissostraße verlagert wird. Zudem steht die Anregung im Widerspruch zu der in der Begründung genannten Möglichkeit eines Zweirichtungsverkehrs in der Chamissostraße. Es wird gebeten mitzuteilen, welche Änderung tatsächlich angestrebt wird. Die vorgeschlagenen Änderungen der Verkehrsführung werden zu den oben aufgeführten Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Es wird daher zunächst gebeten zu prüfen, ob diese Maßnahme wirklich im Interesse des Ortsbeirats steht. Der Magistrat empfiehlt, zunächst Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots durchführen zu lassen. Sollte der Ortsbeirat überzeugt sein, dass die Änderung der Verkehrsführung notwendig ist, werden entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung eingeleitet.

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