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Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.

Vorlagentyp: STMagistrat
52 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt Änderungen der Verkehrsführung in der Fontanestraße und Gottfried-Keller-Straße vor, um die Sicherheit und den Verkehrsfluss zu verbessern. Die Maßnahmen beinhalten Markierungsarbeiten und eine Anpassung der Parkordnung, was voraussichtlich zu einem Verlust von 35 bis 40 Parkplätzen führen wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fontanestraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Zur Umsetzung der Fahrtrichtungsänderung in der Fontanestraße zwischen Hügelstraße und Gottfried-Keller-Straße sind entsprechende Markierungsarbeiten in der Fontanestraße und Hügelstraße notwendig. In der Hügelstraße (im Bereich des Durchbruchs) ist der rechte Fahrstreifen für den Fahrverkehr in die Fontanestraße (gegebenenfalls baulich) zu schließen.

Zu 2.:

Die Drehung der Einbahnstraße in der Gottfried-Keller-Straße geht auch mit der Änderung der Parkordnung in die neue Fahrtrichtung einher und muss rechtlich gemäß der aktuellen Fassung der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) neu bewertet werden. Hiernach ist das Gehwegparken möglich, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgänger:innen gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhl auch im Begegnungsverkehr bleibt. Der Gehweg (Nord- und Südseite) in der Gottfried-Keller-Straße ist zwischen 1,65 bis 1,80 Meter breit und liegt damit unter der Mindestanforderung von 2,20 m. Demzufolge lässt sich die gegenwärtige Parkordnung (aktuell mittels Verkehrszeichen 315 StVO "Parken auf Gehwegen") in der Gottfried-Keller-Straße bei einer Drehung der Einbahnstraße nicht mehr aufrechterhalten. Die Fahrbahn weist eine Breite von circa 6 Metern auf. Das beidseitige Parken auf der Fahrbahn ist aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht möglich, da sonst eine enge Stelle im Sinne des § 12 Absatz 1 Nummer 1 StVO entsteht. Dadurch können Fahrzeuge (insbesondere Einsatzfahrzeuge und FES) die Straße nicht mehr befahren. Die neue Parkordnung sieht dann vor, dass entlang der Gottfried-Keller-Straße zwischen Chamissostraße und Fontanestraße das Parken auf einer Seite durch die Aufstellung einer Halteverbotszone entfällt. 35 bis 40 Parkplätze werden dadurch voraussichtlich wegfallen.

Zu 3.:

Es wird darauf hingewiesen, dass mit Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Chamissostraße in Richtung Norden zwischen Hügelstraße und Am Schwalbenschwanz der Durchgangsverkehr von der Fontanestraße in die Chamissostraße verlagert wird.

Zudem steht die Anregung im Widerspruch zu der in der Begründung genannten Möglichkeit eines Zweirichtungsverkehrs in der Chamissostraße. Es wird gebeten mitzuteilen, welche Änderung tatsächlich angestrebt wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen der Verkehrsführung werden zu den oben aufgeführten Verkehrsbeeinträchtigungen führen. Es wird daher zunächst gebeten zu prüfen, ob diese Maßnahme wirklich im Interesse des Ortsbeirats steht. Der Magistrat empfiehlt, zunächst Kontrollen zur Durchsetzung des Verbots durchführen zu lassen. Sollte der Ortsbeirat überzeugt sein, dass die Änderung der Verkehrsführung notwendig ist, werden entsprechenden Maßnahmen zur Umsetzung eingeleitet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. August 2023OFOF 571/9Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 14. September 2023OMOM 4415Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.Direktanregung
  3. 8. Januar 2024STST 48Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.Stellungnahme
  4. 26. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 Wochen
    STST 1546Änderung Verkehrsführung Fontanestraße u. a.
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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