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Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Markierung von einzelnen Fahrradpiktogrammen erhöht nur punktuell die Sensibilisierung der Autofahrer:innen für den Radverkehr. Die Markierung einer Piktogrammspur ist in all jenen Bereichen förderlich, in welchen keine andere Radinfrastruktur vorhanden ist, um eine kontinuierliche Sensibilisierung sicherzustellen. Bei einer Piktogrammspur sind Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen (alle 20m) auf der Fahrbahn markiert. Im betrachteten Abschnitt wäre dies von der Dillenburger Straße bis zum Beginn der in Maßnahme 2 erläuterten Radverkehrsanlage der Fall (sofern sich nicht stattdessen für eine der unten erläuterten weitergehenden Maßnahmen für den Radverkehr ausgesprochen würde). Der Anregung wird entsprochen, unter Berücksichtigung von Punkt 2. Zu 2.: Ab Höhe der Hausnummer 148 bis zum Wendehammer lässt die Fahrbahnbreite die Errichtung eines Radfahrstreifens entlang der kritischen Einmündung der Rosa-Luxemburg-Straße zu, sofern die Parkplätze (vier Stück) in diesem Abschnitt entfallen. In der Gegenrichtung kann aufgrund der vorhandenen Breite nur ein Schutzstreifen, welcher durch Kraftfahrzeuge (Kfz) überfahren werden darf, errichtet werden. Durch die Frequentierung der Einmündung Rosa-Luxemburg-Straße durch den Schwerverkehr ist jedoch die Errichtung des Radfahrstreifens auf der südlichen Seite von höherer Bedeutung. In Abbildung 1 ist ersichtlich, wie eine Radverkehrsanlage auf der Fahrbahn in diesem Bereich aussehen könnte. Weiter südlich, bis zum Bereich des Lidl-Supermarktes (oder bis zur Dillenburger Straße) ist die Errichtung von Radinfrastruktur (über die in Maßnahme 1 erläuterte Piktogrammspur hinaus) nur unter - je nach Variante unterschiedlichen - Voraussetzungen umsetzbar. In allen Fällen müsste aufgrund des Straßenquerschnittes der Radverkehr in nördlicher Richtung weiterhin im Mischverkehr geführt werden, was durch eine Piktogrammspur gekennzeichnet würde. Durch das hohe Aufkommen von Müllfahrzeugen wäre, wie bereits oben erläutert, eine Separierung des Kfz- und des Radverkehrs in südliche Richtung erstrebenswert. Eine Variante wäre, in südliche Fahrtrichtung einen Schutzstreifen zu markieren. Dies würde eine direkte Fortführung des in Abbildung 1 dargestellten Radfahrstreifens schaffen, wodurch die unter Sicherheitsaspekten gefährliche Einfädelung des Radverkehrs in den Mischverkehr am Ende des Radfahrstreifens wegfallen würde. Hierfür müsste aufgrund der Fahrbahnbreite allerdings das Gehwegparken entfallen. Sofern die Straße in eine in südliche Richtung verlaufende Einbahnstraße (mit Freigabe für den Radverkehr) umgewidmet werden würde, könnte der in Abbildung 1 dargestellte Radfahrstreifen in südliche Richtung verlängert werden, ohne dass er zu einem Schutzstreifen werden würde. Der Vorteil dieser Variante wäre, dass die Müllfahrzeuge nicht auf die Radinfrastruktur ausweichen müssten (beziehungsweise dürften), da keine Begegnungsfälle mit Kfz vorkämen. Das Gehwegparken müsste allerdings auch in diesem Fall entfallen, um eine ausreichende Breite für die passierenden Müllfahrzeuge sicherzustellen. Die Erreichbarkeit aller Liegenschaften wäre durch die Rosa-Luxemburg-Straße und den Oberschelder Weg weiterhin gewährleistet. Eine dritte Variante, mit Beibehaltung der meisten Parkplätze, wäre folgende: Auf der westlichen Seite, auf welcher die Müllfahrzeuge in südlicher Fahrtrichtung unterwegs sind, ist südlich der Hausnummer 140 ein 2,60m breiter Gehweg vorhanden. Sofern das derzeitige Gehwegparken dort auf die Fahrbahn verlegt würde, könnte eine gemeinsame Nutzung des Seitenraumes durch Fußgänger:innen und Radfahrer:innen erfolgen, da hier nur wenige Fußgänger:innen unterwegs sind. Es könnte also ein gemeinsamer Geh- und Radweg angeordnet werden. Da das Versetzen der Parkstände auf die Fahrbahn eine Verschmälerung der nutzbaren Fahrbahnbreite mit sich bringen würde, wäre auch bei dieser Variante eine Umwidmung in eine Einbahnstraße (mit Radverkehrsfreigabe) erforderlich. Nördlich der Hausnummer 140 müsste dennoch eine Radverkehrsanlage (idealerweise Radfahrstreifen) vorgesehen werden, da dort der Gehweg definitiv zu schmal für eine gemeinsame Nutzung ist. Eine beispielhafte Aufteilung des Straßenraumes bei dieser Variante ist in Abbildung 2 dargestellt. Beidseitige gemeinsame Geh- und Radwege sind nicht umsetzbar, da auf der östlichen Seite das Fußgängeraufkommen zu hoch für diese Lösung ist. Der Magistrat hält die dritte erläuterte Variante mit gemeinsamem Geh- und Radweg in südlicher Richtung am sinnvollsten und bittet den Ortsbeirat um Zustimmung. Mit dieser Maßnahme wird die Separierung des Schwerverkehrs (Müllfahrzeuge) und des Radverkehrs erreicht, ohne, dass sich grundlegende Gegebenheiten an der Parkplatzsituation südlich der Hausnummer 140 verändern. Auch ist die Erreichbarkeit aller Liegenschaften weiterhin sichergestellt. Zu 3.: Der Anregung wird entsprochen, vergleiche Abbildung 1.

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