Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße (II)
Zusammenfassung
Der Magistrat begrüßt die Anregung zur Wiederherstellung der Sportanlage Brandsbornstraße und plant, diese in Zusammenarbeit mit der Stadt Offenbach voranzutreiben. Ziel ist es, die Sportanlage für sportliche Nutzungen zu ertüchtigen, einschließlich der Umwandlung des Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld und dem Bau eines neuen Umkleidegebäudes.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bereits seit mehreren Jahren gibt es die Wünsche, die Sportanlage wieder einer sportlichen Nutzung zuzuführen. Daher begrüßt der Magistrat die Anregung, die weitere Planung gemeinsam und in Absprache mit der Stadt Offenbach voranzutreiben.
Die Stadt Frankfurt am Main hat in den vergangenen Jahren nach Lösungen gesucht, die Sportanlage wieder zu ertüchtigen. Neben der Umwandlung des bisherigen Tennenspielfeldes in ein Kunstrasenspielfeld muss ein neues Umkleidegebäude errichtet werden. Das alte Gebäude war marode und wurde zwischenzeitlich durch die Stadt Offenbach abgerissen.
Auf der Fläche stehen derzeit, aufgrund von Umbaumaßnahmen, Schul-Container für eine weiterführende Schule (Leibnitzschule), die nach der Fertigstellung wieder entfernt werden.
Um eine Umsetzung der Maßnahme für die Ertüchtigung der Sportanlage realisieren zu können, bedarf es zu gegebenem Zeitpunkt einer Planung.
Am 02.07.2024 hat eine Videokonferenz mit Vertretern der Stadt Offenbach aus deren Sportamt und Bauamt, sowie Vertretern des Sportamtes der Stadt Frankfurt am Main stattgefunden, um mögliche Revitalisierungspläne zu erörtern.
Für die Umsetzung der Baumaßnahmen sind aktuell in beiden Städten, keine städtischen finanziellen Mittel eingeplant. Die Stadt Offenbach möchte für die mögliche Umsetzung der Maßnahme (Flächennutzung und Funktionsgebäude) eine Machbarkeitsstudie in Auftrag geben.
Die Anlage liegt im Landschaftsschutzgebiet Zone 1, südwestlich schließt die Zone 2 an. Ob eine Genehmigung nach der Landschaftsschutzverordnung durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) in Aussicht gestellt werden kann und welche Auflagen eventuell zu erwarten sind, ist im weiteren Austausch zu klären.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2024FF 2450Auf die Frage Nr. 1754 vom 15.06.2023 zur Positionierung der Stadt Offenbach zur Erstellung eines Konzeptes für die SporFragestunde-Frage
- 20. Mai 2024OFOF 1145/5Erstellung eines Konzeptes für Sportanlage Brandsbornstraße (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 7. Juni 2024OMOM 5622Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße (II)Direktanregung
- 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1492Erstellung eines Konzeptes für die Sportanlage Brandsbornstraße (II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab