Stadtentwicklung im Frankfurter Süden ermöglichen - Fluglärm reduzieren
Stellungnahme des Magistrats
Fluglärm macht krank und führt zu psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen, das wurde unter anderem in der NORAH-Studie, die vom Land Hessen und Fraport in Auftrag gegeben wurde und 2015 erschien, nachgewiesen. Zusätzlich wurde in der "NORAH-Kinderstudie" belegt, dass es durch die Belastung bei Kindern zu Lern- und Entwicklungsstörungen kommen kann. In den Stadtteilen insbesondere südlich des Mains liegen die gemessen Dezibel-Werte häufig über den empfohlenen Werten der WHO. Die Empfehlungen von einem Dauerschallpegel von 45 dB für die Tagstunden und 40 dB für die Nachstunden werden an einem Großteil der städtischen Messstationen dauerhaft überschritten. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um einen gemittelten Wert handelt. Einzelschallereignisse überschreiten diese zu hohen Werte um ein Vielfaches und treten in den Nachtstunden während des gesamten Jahres auf. Auf Grund dessen sind Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main in Teilen siedlungsbeschränkt, was die dortigen Stadtentwicklungsmöglichkeiten sehr stark einschränkt. Eine Reduzierung von Flugbewegungen insbesondere auf der Kurzstrecke und in der gesetzlichen Nacht führt zur Verbesserung der Lärmbelastung und wirkt sich positiv auf die Immission von Schadstoffen aus und hat einen positiven Effekt auf die gesamte Rhein-Main-Region. Geeignete Maßnahmen für mehr Fluglärmschutz, zur Vermeidung von Luftschadstoffen und für nachhaltigere Mobilität sind in Koalitionsverträgen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene politisch verankert. Der Magistrat setzt sich in der Fluglärmkommission und durch die Stabsstelle für Fluglärmschutz für das Erreichen dieser Ziele ein. Auch wenn Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor den Folgen von Fluglärm grundsätzlich zu begrüßen sind, liegen Maßnahmen zur Reduzierung des Flugverkehrs, sowohl im Allgemeinen als auch im Bereich des Frankfurter Südens, jedoch nicht im Einfluss- und Zuständigkeitsbereich der Stadt Frankfurt. Der Betrieb des Flughafens und die Nutzung der Start- und Landebahnen ist Gegenstand von Planfeststellungsbeschlüssen, Betriebs- und luftverkehrsrechtlichen Genehmigungen. Die Flugverfahren (also die Wege und Verhaltensweisen für den An- und Abflug) werden von der Deutschen Flugsicherung (DFS) geplant und per Rechtsverordnung vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgelegt. Die gemäß Luftverkehrsgesetz für jeden Verkehrsflughafen eingerichtete Fluglärmkommission, in der auch die betroffenen Gemeinden vertreten sind, berät die Genehmigungsbehörde, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung und gibt Empfehlungen ab. Ein Vorschlagsrecht für neue und/oder geänderte Flugrouten durch betroffene Städte und Gemeinden sieht das Luftverkehrsgesetz nicht vor. Die aktuellen Flugrouten, Lärmberechnungen und neue technische Entwicklungen sind wichtige Parameter für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebietes für den Flughafen Frankfurt Main im Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP). Die Vorgaben für die Festlegung des Siedlungsbeschränkungsgebietes werden im Landesentwicklungsplan Hessen (LEP), 3. Änderung (GVBI. vom 29.08.2018, S.551) formuliert. Gegenüber des im geltenden RPS/RegFNP 2010 festgelegten Siedlungsbeschränkungsgebietes ergeben sich durch das aktuell im LEP, 3. Änderung festgelegte Siedlungsbeschränkungsgebiet auch im Süden Frankfurts Optionen für eine mögliche Siedlungsentwicklung. Dies betrifft insbesondere den Stadtteil Oberrad.