Stadtentwicklung im Frankfurter Süden ermöglichen - Fluglärm reduzieren
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Lärmemissionen durch den Flugverkehr im Frankfurter Süden zu reduzieren, um eine gesunde Stadtentwicklung zu ermöglichen. Die Begründung verweist auf die seit 2011 gestiegenen Lärmbelastungen und deren gesundheitlichen Auswirkungen auf die Bevölkerung. Es wird ein Dauerschallpegel von maximal 55 Dezibel gefordert, um weitere gesundheitliche Schäden zu vermeiden.
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Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Stadtentwicklung im Frankfurter Süden wieder möglich ist. Hierzu sind Überflüge über den Frankfurter Süden derart zu reduzieren, dass die Lärmemissionen durch den Flugbetrieb auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß reduziert werden.
Begründung
Seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest Ende Oktober 2011 ist die Fluglärmbelastung auch im Süden Frankfurts auf ein unerträgliches Maß gestiegen. Laut Mediationsbericht sind weitere 142.000 Menschen einem Dauerschallpegel von 60 Dezibel und weitere 82.000 Menschen einem noch höheren Dauerschallpegel von 62 Dezibel ausgesetzt (Endbericht Mediation, S. 144, abrufbar unter: https://www.forum-flughafen-region.de/archiv-mediation-und-rdf/archiv-mediationsverfahren/berichte-des-mediationsverfahrens/). Die sozialen Folgen für die Region, die unter einem Teppich aus Lärm und Luftschadstoffen leidet, sind in ihrem ganzen Ausmaß erst allmählich absehbar. Die Menschen im Bereich der Anflug- und Abflugrouten leiden unter der massiven Verlärmung. Tausende Wohnungen, Kindergärten, Horte, Schulen und Senioreneinrichtungen liegen im Siedlungsbeschränkungsbereich, in dem Neubaugebiete aufgrund einer zu großen Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht mehr genehmigt werden dürfen. Im Einklang mit zahlreich vorhandenen Studien berichten Ärzte, dass zunehmend Erkrankungen wie Bluthochdruck, Schlafstörungen und Depressionen bei Erwachsenen und Kindern auftreten. Unerträglicher Lärm ist zum ständigen Begleiter geworden für Menschen, die ihren Alltag zu Hause verbringen. Besonders hart trifft es Kinder in Schulen und in Kita-Einrichtungen. Eltern, Lehrer und Schüler beklagen sich über massive Störungen des Unterrichts. Der Frankfurter Stadtwald mit seinen bundesweit vorbildlichen Spielplätzen wie Scheerwald, Goetheturm, Louisa, Carl-von-Weinberg-Park, der Oberschweinstiege und dem Stadtwaldhaus sind verlärmt und für die Erholung verloren. Zum Schutz der Bevölkerung vor Gesundheitsschädigungen durch den Flugbetrieb mussten Siedlungsbeschränkungsgebiete im besonders durch Fluglärm belasteten Umfeld des Frankfurter Flughafens festgelegt werden. Nahezu der komplette Frankfurter Süden ist von dieser Siedlungsbeschränkung betroffen. Quelle: flk-frankfurt.de Im Siedlungsbeschränkungsgebiet ist die Ausweisung neuer Wohnbauflächen und Mischgebiete im Rahmen der Bauleitplanung grundsätzlich nicht zulässig. Eine Stadtentwicklung ist so nicht mehr möglich. Gleichzeitig steigt der Wohnungsdruck. Es werden in den bestehenden Siedlungen innerhalb der Siedlungsbeschränkungsgebiete durch Nachverdichtung weitere Wohnungen geschaffen. Dies ist zulässig, auch wenn damit weitere Menschen den Gesundheitsgefahren durch Verlärmung und Schadstoffbelastung in Folge des Flugverkehrs ausgesetzt sind. "Wie Lärm uns und unsere Kinder krank macht", wie die Bild-Zeitung schon zur Präsentation der NORAH-Studie am 04.11.2014 titelte, muss auch der Bau weiterer Kitas und Schulen grundsätzlich unzulässig sein. Der Bau weiterer dringend benötigter Kitas und Schulen hätte zur Folge, dass gerade die Kleinsten, die bereits zu Hause dem schädlichen Lärm ausgesetzt sind, nun auch in der Betreuung oder in der Schule den Lärm ertragen müssen. Es kommt zu Entwicklungsstörungen bei Kindern, wie die NORAH-Studie zeigt. So bewertet das Umweltbundesamt die Ergebnisse des Lernens unter Fluglärm bezogen auf die Lesekompetenz: "Eine Lernverzögerung von zwei Monaten bedeutet daher eine Verzögerung um etwa ein Drittel der Gesamtleselernzeit gegenüber Kindern, die nicht durch Lärm am Schulort belastet sind. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es unklar, ob und wann die Kinder dieses Defizit wieder aufholen und wie lange sie dafür benötigen" (Bundesumweltamt, Fachliche Einschätzung der Lärmwirkungsstudie NORAH, S 14 Reihe: Position // April 2016 (ISSN 2363-8273), abrufbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fachliche-einschaetzung-der-laermwirkungsstudie). Dies kann nicht gewollt sein. Gleichzeitig kann auch nicht gewollt sein, dass Kinder weitere Strecken zur Schule zurücklegen müssen. Eine wohnortnahe Versorgung ist sicherzustellen. Einzige Lösung kann also nur sein, dass die Lärmemissionen auf ein aus Gesundheitsaspekten verträgliches Maß reduziert werden und so die Siedlungsbeschränkung obsolet wird. Um Gesundheitsschäden von der Bevölkerung abzuwenden, darf - angelehnt an wissenschaftliche Erkenntnisse des Umweltbundesamtes und der TA-Lärm - ein Dauerschallpegel von 55 Dezibel tagsüber nicht überschritten werden. In den Randstunden (06:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) muss eine Reduzierung auf einen Dauerschallpegel von 50 Dezibel gefordert werden, um der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, zur Ruhe zu kommen. Dies kann unter den gegebenen Bedingungen derzeit nur durch eine Reduktion der Flugbewegungen über dem Stadtgebiet gelingen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2024OFOF 1115/5Stadtentwicklung im Frankfurter Süden ermöglichen - Fluglärm reduzierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. April 2024Sie sind hierOMOM 5476Stadtentwicklung im Frankfurter Süden ermöglichen - Fluglärm reduzierenDirektanregung
- 12. August 2024Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1479Stadtentwicklung im Frankfurter Süden ermöglichen - Fluglärm reduzierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats