Aufnahme einer Solardachempfehlung in die noch nicht umgesetzten Bebauungspläne für Nieder-Eschbach
Stellungnahme des Magistrats
Es ist davon auszugehen, dass die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne des Stadtteils Nieder-Eschbach die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien grundsätzlich ermöglichen werden. Die Planungen werden dabei in Bezug auf die Ausrichtung bzw. Stellung von Baufenstern und Gebäuden sowie die zulässigen Dachformen optimiert und sehr gute Voraussetzungen für die Errichtung von Anlagen zur Gewinnung solarer Strahlungsenergie schaffen. Mittlerweile ist es Standard im Zuge der Baugebietsentwicklung parallel zu Bebauungsplanverfahren Energiekonzepte zu erstellen bzw. erstellen zu lassen. Im Ergebnis solcher Konzepte, welche die kommunale Beschlusslage der Stadt zum Klimaschutz beachten, wird u. a. ermittelt, wie das konkrete Städtebauprojekt optimal mit erneuerbarer Energie versorgt werden kann. Letztendlich wird die Umsetzung der Energiekonzepte durch geeignete Bebauungsplanfestsetzungen, Regelungen in städtebaulichen Verträgen und Vereinbarungen mit den späteren Baulandentwicklern bestmöglich gesichert.