Interessen von Anwohnern am Grüneburgweg schützen
Stellungnahme des Magistrats
Der Grüneburgweg verläuft durch die Bewohnerregelungsbereiche Nr. 16, 17 und 18 - wobei die Bereiche 17 und 18 bereits in eine Parkraumbewirtschaftungszone (Verkehrszeichen (VZ) 314.1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone") umgewandelt wurden. Hier ist das Parken auch ohne Bewohnerberechtigung, mit einem gültigen Parkschein, gestattet. Da in der Anregung explizit der Bereich Nr. 16 angesprochen wird, wurde hierzu eine Auswertung vorgenommen. Die Reservierungszeiten im Bewohnerregelungsbereich Nr. 16 sind Mo-Fr von 07:00 Uhr - 10:00 Uhr und 16:00 Uhr - 22:00 Uhr. Seit Jahresbeginn wurde die Bewohnerplakette 16 insgesamt 47-mal durch eine Fußstreife der Städtischen Verkehrspolizei kontrolliert, dies entspricht einer nahezu täglichen Besetzung. Dabei wurden 786 Verwarnungen im gesamten Bewohnerregelungsbereich ausgestellt. Eine Aussage, wie häufig im Grüneburgweg kontrolliert wurde, kann jedoch nicht getroffen werden. Ungeachtet, dass eine generelle Erhöhung der Überwachungsintensität des Bereichs 16 nicht notwendig ist und aufgrund des hohen Beschwerdeaufkommens aus allen Teilen des Stadtgebietes auch nicht erfolgen kann, wird der Außendienst über die Beschwerdelage im Grüneburgweg informiert. Anzumerken ist noch, dass seit dem
- Januar 2015 Fahrzeughalter:innen, die ihren Wohnsitz innerhalb des Bundesgebietes verlegen, die Wahl haben, ob sie ihr Kennzeichen behalten oder ein neues erhalten (§ 13 Absatz 3 Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Das Kennzeichen lässt somit keinen Rückschluss mehr auf den Wohnort zu. Im Zuge des Projektes "Fahrradfreundliche Nebenstraße" wurde der im Bewohnerparkgebiet 16 liegende Grüneburgweg im Abschnitt zwischen Reuterweg und Mitscherlichplatz im vergangenen Jahr umgestaltet. Im Zusammenhang mit der Umgestaltung wurde auch die Parkregelung angepasst beziehungsweise verändert. Im Vorgriff auf die Umstellung der alten Bewohnerparkregelung auf das sogenannte monetäre bewirtschaftete Bewohnerparken im gesamten Bewohnerparkbereich 16 wurden im Grüneburgweg bereits Parkscheinautomaten aufgestellt (neue Bewohnerparkregelung). Im Gegensatz zur bisherigen Bewohnerparkregelung bei der die Hälfte der Parkplätze zu bestimmten Zeiten ausschließlich für Bewohner:innen reserviert waren, gilt nun ganztägig eine Parkscheinregelung für alle Verkehrsteilnehmenden, von der nur die Bewohner:innen mit einem gültigen Parkausweis freigestellt sind (Ausnahme im Bereich der Geschäfte im östlichen Abschnitt). Die Umstellung auf das neue Bewohnerparken im gesamten Bewohnerparkbereich wird noch in diesem Jahr erfolgen. Die Erfahrung mit den bereits umgestellten Gebieten (z. B. 17 und 18) zeigt, dass sich dadurch die Parksituation für die Bewohner:innen verbessert.