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Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert diesen Bereich innerhalb der Dienstzeiten, außerhalb der Dienstzeiten obliegen Kontrollen der Landespolizei. Aufgrund der umliegenden Geschäfte und Lokale kommt es in der Clemensstraße immer wieder zu meist kurzzeitigen Parkverstößen durch wechselnde Fahrzeuge. Dadurch tritt selbst bei massiv erhöhten Kontrollen kein Lerneffekt bei den Fahrzeugführenden ein. Mit repressiven Mitteln kann demnach keine nachhaltige Lösung erwirkt werden. Der Außendienst wird dessen ungeachtet über die Beschwerdelage informiert. Zu 2.: Bei der Örtlichkeit handelt es sich um den vorderen ca. 25 m langen Abschnitt der Clemensstraße. Das sich in Verlängerung befindliche Privatgelände ist mittels Poller abgegrenzt. Der vordere Abschnitt stellt eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt dar, die Beschilderung dazu befindet sich am Übergang öffentliche Verkehrsfläche/ Privatgelände. Auf der linken Fahrbahnseite ist ein Haltverbot (Verkehrszeichen 283 Straßenverkehrs-Ordnung) angeordnet. Es besteht keine verhältnismäßige bauliche Möglichkeit, diesen Bereich mit Sperren oder abschließbaren Pollern gegen Falschparkende abzusichern und gleichzeitig die berechtigte Zufahrt in die Clemensstraße zu gewährleisten.

Verknüpfte Vorlagen