Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Gegen Falschparker in der Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße vorgehen

Details im PARLIS OF_587-2_2023
13.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen

Details im PARLIS OM_3550_2023
05.06.2023

Stellungnahme des Magistrats

Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen

Details im PARLIS ST_1254_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3550 entstanden aus Vorlage: OF 587/2 vom 29.01.2023

Betreff: Gegen Falschparker Leipziger Straße in der Einmündung Clemensstraße vorgehen
Der Magistrat wird gebeten, gegen die massiven Park- bzw. Halteverbotsverstößen von Pkw-Fahrerinnen und -Fahrern mit geeigneten Mitteln vorzugehen, die sich in den vergangenen Monaten in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus häufen (siehe Foto). Die geeigneten Maßnahmen könnten sein: 1. Regelmäßige und verstärkte Kontrollen der Stadtpolizei in den Abendstunden vor allem an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Clemensstraße von der Leipziger Straße aus oder; 2. Poller bzw. andere Speeren, die nur von berechtigten Nutzerinnen und Nutzer geöffnet werden können, um so Park- bzw. Halteverbotsverstöße zu unterbinden.

Begründung:

Leider sind Situationen wie auf dem Foto an Freitag- und Samstagabenden im Bereich der Einmündung Leipziger Straße/Ecke Clemensstraße keine Seltenheit. Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen sowie Radfahrer wird der Weg erheblich erschwert. Besonders ärgerlich bzw. traurig, da der Zugang zum Parkhaus an der Adalbertstraße nur gut 30 Meter von der fotografierten Stelle entfernt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1254
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

21. Sitzung des OBR 2 am 12.06.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 1254) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1