Maßnahmen im Bereich Weserstraße, Gutleutstraße und Mainluststraße
Stellungnahme des Magistrats
Zu 1.: Aufgrund der derzeitigen Gestaltung des Knotens ist das Linksabbiegen auszuschließen. Die spitzwinklige Führung des Bordsteines lässt das Linksabbiegen nur in Form eines U-Turns zu. Um den U-Turn jedoch gefahrenlos durchführen zu können, ist die Fahrbahnbreite der Gutleutstraße von 7,10 m in lichter Breite im Bereich der Zusammenführung nicht ausreichend. Eine bauliche Umgestaltung des Knotens wäre für die Freigabe des Linksabbiegens daher zwingend erforderlich. Die Bordsteine müssten neu geführt werden, bestehende Verkehrsinseln zurückgebaut und auch die Lichtsignalanlage (LSA) im Bestand angepasst werden. Insbesondere wäre zu prüfen, ob der Bereich, der für das Linksabbiegen benötigt wird, überhaupt ausreichend tragfähig ist. Damit der Sachverhalt von Seiten des Magistrats abschließend geprüft werden könnte, wären umfangreiche Planungen erforderlich, für die in den beteiligten Ämtern absehbar keinerlei freie Personalkapazität vorhanden ist. Zu 2.: Diese Lösung lässt sich aus Sicht des Magistrats erst umsetzen, wenn ein Umbau der Kreuzung wie vorstehend beschrieben realisiert und der direkte Linksabbieger in Betrieb genommen worden wäre. Mit der Umwidmung in eine Anliegerstraße wäre der Durchgangsverkehr - zumindest formell, der Befolgungsgrad einer "Anlieger frei"-Beschilderung ist erfahrungsgemäß meist unzureichend - von der Nutzung dieses Straßenabschnittes in der Gutleutstraße ausgeschlossen. Vor dem Umbau der Kreuzung wäre der Verkehr in anderer Weise zu führen. Die sinnvollste Alternative stellt die Route über die Hofstraße, Neue Mainzer Straße, Taunustor und Untermainanlage dar. Es ist jedoch abzusehen, dass diese Umleitung nur bedingt angenommen würde und der Wirkungsgrad dieser Maßnahme nur gering ausfiele. Ferner wäre eine Beschilderung für den allgemeinen Fahrverkehr, sofern diese nicht temporär eingerichtet werden soll, nicht zulässig. Zu 3.: Erste Überlegungen zur Abdeckung der östlichen Einfahrt zum Theatertunnel gab es bereits im Jahr 2017. Bei den damaligen Untersuchungen wurde festgestellt, dass eine mit der umgebenden Verkehrsfläche höhengleiche Umgestaltung nicht möglich ist, da die Einfahrtshöhe in den Tunnel drastisch reduziert werden müsste. Der Tunnel wäre somit nicht mehr nutzbar. Eine verkehrsverträgliche Abdeckung hätte jedoch (je nach Länge) einen Höhenunterschied von circa drei bis fünf Metern zum benachbarten Fahrbahnniveau. Eine derartige Tunnelverlängerung würde nach einer groben Schätzung mehr als 1,5 Mio. Euro kosten, den Ort durch die massive Überbauung dabei keineswegs aufwerten. Zusätzlich müsste die gesamte Tunneltechnik (Brandschutzanlagen, Beleuchtung, Leiteinrichtungen und Tunnelüberwachung) ergänzt beziehungsweise umgerüstet werden, was noch einmal Kosten in Höhe von mehr als 1 Mio. Euro verursachen würde. Die Idee wurde daher im Jahr 2017 qualifiziert verworfen, der Magistrat hält diese Entscheidung auch weiterhin aufrecht.