Wie wird das Nebeneinander von Ringstraßenbahn und häufigen Fahrten der Feuerwehr und anderer Rettungsfahrten im Marbachweg geregelt?
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- Die Branddirektion ist ein wichtiger Partner in der Koordinierungsgruppe Verkehr (KGV). Die aktuelle Vorentwurfsplanung für die Ringstraßenbahn wurde in der KGV-Sitzung vom 11.01.2022 einstimmig von allen beteiligten Ämtern und städtischen Gesellschaften - einschließlich der Branddirektion - abgestimmt und beschlossen. In der weiterführenden Planung wird eine verkehrstechnische / betriebliche Prüfung in Form einer Mikrosimulation durchgeführt. Entsprechend werden auch die Belange der Branddirektion berücksichtigt. Zu
- Die Planung der Kreuzungen und die Anordnung der Haltestellen berücksichtigen die Fahrten der Einsatzkräfte. Flächen sind vorgesehen, um die Vorbeifahrt der Einsatzkräfte an der Straßenbahn auch im Fall des Aufenthalts von zeitgleich zwei Straßenbahnzügen an Haltestelle und Gegenhaltestelle zu ermöglichen. Es wurden Wendemöglichkeiten für die Fahrten der Feuerwehr berücksichtigt. Im Streckenabschnitt vor der Branddirektion nutzt die Straßenbahn die Anlagen mit der U5 gemeinsam, sodass sich hier keine Veränderung ergibt. Ergänzend sind die Flächen für das Anleitern in den Lageplänen der Vorplanung dargestellt. Der Magistrat weist darauf hin, dass im Frankfurter Straßenbahn- und Stadtbahnnetz bereits mehrere Abschnitte existieren, die gemeinsam mit dem Straßenverkehr genutzt werden. Eine Behinderung von Einsätzen der Branddirektion wurde dabei bislang nicht verzeichnet. Darüber hinaus sitzt auf dem Fahrerstand stets eine ausgebildete Person, die sich im Einsatzfall adäquat verhält.