Entwidmung einer Verkehrsfläche in der Haeberlinstraße
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat die Situation vor Ort geprüft: Die Sperrung der Haeberlinstraße im Abschnitt Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße für den Kraftfahrzeugverkehr ist grundsätzlich möglich. Durch eine Teileinziehung kann dieser Abschnitt als Spielfläche (Verkehrszeichen VZ 250 StVO in Verbindung mit VZ 1010-10 StVO auf Grundlage des § 45 Absatz 1 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 31 Absatz 1 Satz 2 StVO) ausgewiesen werden und steht weiter dem Fuß- und Radverkehr zur Verfügung. Mobile Spielangebote, wie Halfpipe und Tischtennisplatten können von Seiten des Magistrats weder zur Verfügung gestellt, noch betreut werden. Eine Umwidmung der Haeberlinstraße bis zur Landgraf-Philipp-Straße schließt der Magistrat aus. Grund hierfür ist, dass der Kraftfahrzeugverkehr weiterhin abfließen können muss und in der Matthias-Claudius-Straße kein langer Sackgassenbereich ohne Wendemöglichkeit entstehen soll. Generell gibt der Magistrat zu bedenken, dass mit der dauerhaften Umwidmung eine für den Kraftverkehr wichtige Verbindung zwischen Eschersheimer Landstraße und Kurhessenstraße verloren geht. Aufgrund der längeren Sperrung des genannten Straßenabschnittes haben Verkehrsteilnehmende zwar alternative Routen gesucht, dies führt jedoch ggf. zu einer höheren Belastung der Alternativstrecken. Auch bei einer Teileinziehung muss die Andienung - nicht zuletzt durch Feuerwehr und Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - der Liegenschaften auf der Südseite (Haeberlinstraße 31-39) und zukünftig des neu errichteten Gebäudes (Haeberlinstraße 38) möglich sein. Der Magistrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Liegenschaft Haeberlinstraße 38 eine Tiefgarage vorgesehen ist, die voraussichtlich über die Haeberlinstraße angefahren wird. Mit der Teileinziehung entfallen außerdem dauerhaft die Parkmöglichkeiten. Aufgrund der beschriebenen Umstände bittet der Magistrat um Rückmeldung, ob der Ortsbeirat in Anbetracht der Einschränkungen eine Teileinziehung der Haeberlinstraße im Abschnitt Heylstraße und Matthias-Claudius-Straße wünscht. Der Magistrat wird dann - vor einer Teileinziehung - auch das Frankfurter Kinderbüro einbeziehen, um die Lage vor Ort und eine mögliche Gestaltung der Fläche zu beurteilen.