Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen
Stellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat sind die Probleme der Fehlnutzungen im Öffentlichen Raum des Bahnhofsviertels sehr bewusst. Im Zuge der ämterübergreifenden Zusammenarbeit liegt eine besondere Aufmerksamkeit darauf, die erforderlichen Einbauten im öffentlichen Raum so anzuordnen, dass sie gestalterisch gut verträglich sind, Fehlnutzungen nicht begünstigen und eine möglichst gute Übersichtlichkeit und soziale Kontrolle zu gewährleisten. Werbeanlagen zählen zu den Einbauten in den öffentlichen Räumen und werden auf der Grundlage von Konzessionsverträgen aus dem Jahr 2018 aufgestellt und betrieben. Die Neuvergabe der Werberechte für die öffentlichen Räume in der Stadt Frankfurt wird Anfang des Jahres 2026 erfolgen. Im Rahmen der Neuvergabe ist eine städtische Steuerungsstruktur geplant, in der auch stadtgestalterisch-funktionale Aspekte zur Standortwahl von Werbeanlagen behandelt werden sollen. Hierbei wird der Magistrat auf die Besonderheiten einzelner städtischer Räume, wie dem Bahnhofsviertel, gezielt eingehen. Entsprechend wird der Magistrat die Möglichkeit der Beseitigung der Litfaßsäulen in der Elbestraße im Rahmen der Neuvergabe der Werberechte sowie die Möglichkeit der Begrünung der Elbestraße prüfen.