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Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

Details im PARLIS OM_4589_2023
15.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Litfaßsäulen in der Elbestraße bei Neuvergabe der Werberechte nicht neu vergeben, sondern abbauen

Details im PARLIS ST_117_2024
15.06.2024

Antrag Ortsbeirat

Bahnhofsviertel: Elbestraßen begrünen und Gehweg erneuern

Details im PARLIS OF_1302-1_2024
02.07.2024

Anregung Ortsbeirat

Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern

Details im PARLIS OM_5736_2024
06.12.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern

Details im PARLIS ST_2132_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5736 entstanden aus Vorlage: OF 1302/1 vom 15.06.2024

Betreff: Bahnhofsviertel: Elbestraße begrünen und Gehweg erneuern
Vorgang: OM 4589/23 OBR 1; ST 117/24 Der Magistrat wird gebeten, in der Elbestraße zwischen Taunusstraße und Niddastraße Bäume zu pflanzen. Außerdem soll der Gehweg auf der östlichen Seite saniert werden.

Begründung:

Der Ortsbeirat hatte in der Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589, gefordert, die Litfaßsäulen in der Elbestraße bei der Neuvergabe der Werberechte nicht neu zu vergeben, sondern abbauen zu lassen. Erfreulicherweise hat nun das Werbeunternehmen freiwillig und selbstständig die Litfaßsäulen entfernt. Der Gehweg zeigt sich nun in einem äußerst schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. In diesem Zuge soll geprüft werden, wo Bäume in diesem Straßenabschnitt gepflanzt werden können. Eventuell bieten sich die alten Standorte der Litfaßsäulen an. Da der Straßenabschnitt keinerlei Begrünung aufweist, sollten unbedingt Standorte für Baumpflanzungen gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.10.2023, OM 4589
Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2024, ST 117 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2132
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 1 am 29.10.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme