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Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Nach Auffassung des Magistrats dürfte eine "Lenkung auf die Fahrbahn" - egal mit welchen Schildern - keinen größeren Effekt erzielen. Viele Radfahrende nutzen schließlich bewusst den autofreien Uferweg, um weniger Abgasen, Lärm und potentiellen Gefährdungssituationen ausgesetzt zu sein. Hinzu kommt, dass im Gegensatz zur Fahrbahn im Seitenraum an der Lichtsignalanlage (LSA) vorbeigefahren werden kann, auch wenn diese Rot zeigt. Zu 2.: Eine entsprechende Lenkung Richtung Westen dürfte sowohl vor als auch auf Höhe der Straße Zum Pfarrturm sicherlich noch schwerer umzusetzen sein. In diesem Zuge muss die Fahrbahn gequert werden. In der Regel verursacht dies Wartezeiten an der LSA. Auch wegen einem spürbaren Richtungswechsel (Versatz der Fahrlinie) dürfte das deutlich unattraktiver sein, als einfach in gerader Fahrlinie weiter flussabwärts zu fahren. Darüber hinaus ist auch die Rückführung auf den Uferweg umständlich beziehungsweise nicht einfach zu bewerkstelligen. Zu 3.: Aufgrund der hier genannten Gründe dürfte neben einer "freundlichen" wohl selbst eine "unfreundliche Lenkung" mittels Verboten auf wenig Akzeptanz stoßen. Es handelt sich auf der Fahrbahn auch nicht um Radwege, sondern um Schutzstreifen. Viele Radfahrende meiden diese aus subjektiven Unsicherheitsgefühlen (unter anderem zu geringer Überholabstand). Dies gilt insbesondere für Menschen, die eher aus Erholungsgründen in der Freizeit stressfrei mit dem Rad fahren möchten. Und Radfahrende, die ihre Alltagswege auf dem Uferweg zurücklegen, werden aufgrund der drohenden Zeitverluste einfach auf dem Uferweg bleiben. Dieser wird auch nur auf einer recht kurzen Strecke an der Engstelle Eiserner Steg vorbeigeführt. Aus dem gleichen Grund wird in der Regel auf die Einführung von sehr kurzen Einbahnstraßen verzichtet, da die Akzeptanz sehr gering ist und viele Verkehrsteilnehmende das Verbot ignorieren. Zu 4.: Wie bereits erörtert, geht die gut gemeinte Anregung an den realen Bedürfnissen vieler Radfahrender vorbei. Das würde auch dann gelten, wenn der Belag an den genannten Verschwenkungen eben und barrierefrei wäre. Solange eine gegenseitige Rücksichtnahme gelebt wird, sind nach Empfinden des Magistrats an dieser besonderen Stelle keine weiteren Maßnahmen nötig. Rücksichtslosigkeit hingegen ließe sich auch mit den einzelnen Punkten der Anregung nicht zielführend verhindern. Wer der gewünschten Lenkung folgt, ist in der Regel niemand, der zu Fuß Gehende vermeidbar gefährdet oder bedrängt.

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