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Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten

Details im PARLIS OF_1137-1_2024
06.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten

Details im PARLIS OM_5089_2024
07.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten

Details im PARLIS ST_1146_2024
08.10.2024

Antrag Ortsbeirat

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - Beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

Details im PARLIS OF_1400-1_2024
29.10.2024

Anregung Ortsbeirat

Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten - beschilderungskonforme Fahrweise ermöglichen

Details im PARLIS OM_5995_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.02.2024, OM 5089 entstanden aus Vorlage: OF 1137/1 vom 17.01.2024

Betreff: Radfahrende um den nördlichen Brückenkopf des Eisernen Stegs auf barrierefreiem Weg herumleiten
Auf dem Mainkai sind Radfahrende sowohl auf der Straße als auch auf dem Weg am Ufer unterwegs. Um das Gedränge rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs zu entzerren, wird der Magistrat gebeten, Folgendes umzusetzen: 1. In Fahrtrichtung Osten sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Höhe Seckbächer Gasse auf die Straße gelenkt werden. Das bestehende "Radwanderweg"-Schild soll deutlicher unterstützt werden. 2. In Fahrtrichtung Westen sollen Radfahrende deutlich sichtbar ab Mainkai Haus Nr. 10 (alternativ Mainkai Haus Nr. 15) auf den Radweg entlang der Straße gelenkt werden. Die "Radwanderwegweiser" sind anzupassen. 3. Die Lenkung soll freundlich mit "Radfahrende bitte Radweg entlang der Straße benutzen" erfolgen. Es soll keine Benutzungspflicht der Straße angeordnet werden. 4. Voraussetzung ist, dass der Fahrbahnbelag zwischen Straße und dem Uferweg zuvor an beiden Verschwenkungen jeweils barrierefrei gestaltet werden muss.

Begründung:

Rund um den Brückenkopf des Eisernen Stegs ist viel los. Radfahrende am Mainufer verbleiben jedoch oft auf dem Uferweg, da sich an der Überleitung zur Straße an den beiden oben genannten Stellen ein übles Kopfsteinpflaster befindet. Mittels einer fahrradfreundlichen Verschwenkung auf die Straße könnte der Rad- und Fußverkehr rund um den Brückenkopf erheblich entzerrt werden. Foto: Geoportal, eigene Darstellung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1146 Antrag vom 08.10.2024, OF 1400/1 Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5995
Aktenzeichen: 32-1