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Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Holbeinstraße schaffen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Im Zuge der Planungen für die Radschnellverbindung zwischen Frankfurt am Main und Darmstadt werden auch Varianten untersucht, die die Achse im Mittelsteifen der Holbeinstraße für zu Fuß Gehende attraktiver machen. So werden bei diesen Varianten die Querungsmöglichkeiten verbessert. Zu 1.: Schneckenhofstraße Ein Fußgängerüberweg (FGÜ) in der Bestandssituation lehnt der Magistrat ab, da gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) diese nicht in der Nähe von Lichtsignalanlagen (LSA) eingerichtet werden dürfen. Die gesicherte Querung wäre (bei Beibehaltung der LSA) also nur möglich, indem man diese in die LSA integriert. Bei der Planung der Radschnellverbindung wird zeitgleich geprüft, ob die LSA überhaupt bestehen bleiben soll/muss. Zu 2.: Schwanthaler Straße / Nordheimstraße In diesem Bereich ist keine LSA vorhanden. Die allgemeinen Vorgaben der R-FGÜ schließen an dieser Örtlichkeit einen FGÜ nicht grundsätzlich aus. Allerdings müssten zuerst die örtlichen und verkehrlichen Voraussetzungen geprüft werden (Verkehrsstärken, Sichtbeziehungen). Zusätzlich wären bauliche Anpassungen, beziehungsweise Änderungen in der Verkehrsführung erforderlich, da keine ausreichenden Sichtbeziehungen vorhanden sind. Der Kraftfahrzeug-Verkehr aus nördlicher Richtung der Holbeinstraße biegt unter anderem vorfahrtsberechtigt in Richtung der Schwanthaler Straße ab und hat dabei durch Hecken und einen Altkleidercontainer eine schlechte Sicht auf zu Fuß Gehende, die aus Richtung des Grünstreifens queren wollen. Unter 2.2 (1) der R-FGÜ ist aufgeführt: "Die Anlage eines FGÜ setzt dessen frühzeitige Erkennbarkeit für den Fahrzeugführenden und eine ausreichende Sichtbeziehung zwischen zu Fuß Gehenden und Fahrzeugführenden voraus."

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