Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße zu verbessern. Dies soll durch die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs und die Prüfung sicherer Überquerungsmöglichkeiten geschehen, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Passavantstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.02.2026.
- Wiederanbringen des Verkehrszeichens 315 in der Rubensstraße27.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Radschnellweg in der Holbeinstraße im Abschnitt zwischen Schneckenhofstraße und Kennedyallee23.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Diverse Fahrradbügel in Sachsenhausen25.11.2022 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Passavantstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten,
- zu prüfen und zu berichten, wie die Überquerung der Unterbrechung des Fußgängerwegs in der Holbeinanlage durch die Schneckenhofstraße/Passavantstraße für Fußgänger sicherer gestaltet und erleichtert werden kann;
- einen Fußgängerüberweg (StVO-Zeichen 293, 350) an der Kreuzung Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße einzurichten.
Begründung
Die Grünanlage in der Holbeinstraße bietet vielen Anwohnern aus dem Viertel eine Gelegenheit für Spaziergänge. Auch viele Familien mit Kindern sind hier unterwegs. Der Fußweg in der Mitte des Grünstreifens auf der Holbeinstraße wird durch mehrere Straßenkreuzungen unterbrochen. An der Kreuzung Holbeinstraße/Textorstraße/Thorwaldsenstraße befindet sich schon jetzt eine Ampelanlage, sodass Fußgänger hier die Straße sicher überqueren können und ihren Spaziergang fortsetzen können. An den mim Tenor mit den Ziffern 1. und 2. bezeichneten Kreuzungen (siehe auch Anlage mit entsprechender Nummerierung) fehlen derartige Überquerungsmöglichkeiten. An der Kreuzung Holbeinstraße/Schneckenhofstraße/Passavantstraße existieren Fußgängerampeln, jedoch nur an den jeweiligen Straßeneinmündungen, nicht aber im Bereich der Überquerung in der Mitte der Hohlbeinstraße, wo der Weg in der Grünanlage unterbrochen wird. Das führt dazu, dass Fußgänger Umwege nehmen und auf drei Ampelschaltungen warten müssen. Selbstverständlich kürzen viele Fußgänger den Weg ab, indem sie die Straße auf direktem Wege überqueren. Eine mit der bestehenden Ampelanlage abgestimmte weiter Fußgängerampel könnte die Situation für Spaziergänger hier deutlich sicherer und komfortabler gestalten. Ggf. genügt hier auch die kostengünstigere Einrichtung eines Fußgängerüberwegs. An der Holbeinstraße/Schwanthalerstraße/Nordheimstraße fehlt ebenfalls eine sichere Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger. Hier dürfte auch aufgrund des eher geringen Verkehrsaufkommens die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs durch Aufstellen entsprechender Schilder gemäß StVO, Zeichen 350 und Fahrbahnmarkierung Zeichen 293, ausreichen, um auch hier eine sichere Überquerungsmöglichkeit zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Januar 2022OFOF 296/5Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffenOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Januar 2022Sie sind hierOMOM 1506Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Hohlbeinstraße schaffenDirektanregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1132Sichere Überquerungsmöglichkeiten für Fußgänger in der Grünanlage in der Holbeinstraße schaffenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats