Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Barrierefreiheit der Ladenzeile in der Seckbacher Landstraße. Es wird festgestellt, dass die Zugänge zu den Geschäften und Hauseingängen aufgrund von Höhenunterschieden und bestehenden Zwangspunkten nicht barrierefrei gestaltet werden können. Eine Anpassung des Bürgersteigs wäre notwendig, um Rampen zu integrieren.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Seckbacher Landstraße — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- ÖPNV ausbauen – mit der Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen25.09.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Erneute Nachfrage zur Schulwegsicherung in der Wöllstädter Straße18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Abruf von Investitionskostenzuschüssen für das Haushaltsjahr 2026 im Rahmen der Neuvergabe des Öffentlichen Dienstleistungsauftrages gem. VO (EG) 1370/2007 über die Schienenverkehrsleistungen im lokalen Verkehr (Straßen- und Stadtbahn) in Frankfurt an die19.06.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Seckbacher Landstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilt mit, dass sich die Zugangssituationen der Bestandsgebäude in der Seckbacher Landstraße 59 - 63 mit den Ladenzugängen und Zugängen zu den Hauseingängen durch die Grenzbebauung direkt an der Grundstücksgrenze steht, in direkter Abhängigkeit mit dem bestehenden öffentlichen Bürgersteigniveau.
Bei den Zugängen zu den Ladengeschäften und Hauszugängen hat die ABG gegenüber der Oberkante Bürgersteig einen Höhenunterschied von 1-2 Stufen und 13-26 cm je Zugang gemessen.
Der Bürgersteig an den Bestandsgebäuden wurde in den letzten Jahren durch die Stadt Frankfurt am Main, im Zusammenhang mit der Erstellung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle, erneuert.
Die Bürgersteigbreiten liegen derzeit zwischen 3,00 und 4,20 m und haben Zwangspunkte durch die bestehenden Parkplätze, Bushaltestelle, Zufahrt zum Hof und U-Bahnzugänge.
Eine Ausbildung von Rampen an den Zugängen und ein Verzug an den Zugängen Läden und Hauszugänge ist nur durch eine Anpassung im Bürgersteig umsetzbar.
Durch diese Anpassung im öffentlichen Raum würden sich weitere notwendige Anpassungen an den bestehenden und beschriebenen Zwangspunkten im öffentlichen Raum ergeben.
Temporären Rampen würden nicht den Anforderungen für barrierefreie Zugänge nach DIN-Normen entsprechen (Ausladung und Gefälle).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. November 2022OFOF 255/4Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 29. November 2022OMOM 3206Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63Direktanregung
- 5. Mai 2023Sie sind hierSTST 1028Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63Stellungnahme
- 23. Juni 2023OFOF 316/4Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 11. Juli 2023OMOM 4234Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63Direktanregung
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 2287Barrierefreiheit an der Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab