Barrierefreiheit für die Ladenzeile Seckbacher Landstraße 59 bis 63
Stellungnahme des Magistrats
Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilt mit, dass sich die Zugangssituationen der Bestandsgebäude in der Seckbacher Landstraße 59 - 63 mit den Ladenzugängen und Zugängen zu den Hauseingängen durch die Grenzbebauung direkt an der Grundstücksgrenze steht, in direkter Abhängigkeit mit dem bestehenden öffentlichen Bürgersteigniveau. Bei den Zugängen zu den Ladengeschäften und Hauszugängen hat die ABG gegenüber der Oberkante Bürgersteig einen Höhenunterschied von 1-2 Stufen und 13-26 cm je Zugang gemessen. Der Bürgersteig an den Bestandsgebäuden wurde in den letzten Jahren durch die Stadt Frankfurt am Main, im Zusammenhang mit der Erstellung der Barrierefreiheit der Bushaltestelle, erneuert. Die Bürgersteigbreiten liegen derzeit zwischen 3,00 und 4,20 m und haben Zwangspunkte durch die bestehenden Parkplätze, Bushaltestelle, Zufahrt zum Hof und U-Bahnzugänge. Eine Ausbildung von Rampen an den Zugängen und ein Verzug an den Zugängen Läden und Hauszugänge ist nur durch eine Anpassung im Bürgersteig umsetzbar. Durch diese Anpassung im öffentlichen Raum würden sich weitere notwendige Anpassungen an den bestehenden und beschriebenen Zwangspunkten im öffentlichen Raum ergeben. Temporären Rampen würden nicht den Anforderungen für barrierefreie Zugänge nach DIN-Normen entsprechen (Ausladung und Gefälle).