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Schulweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Die Anregung wird dahingehend verstanden, dass die Straße für alle Fahrzeuge, ausgenommen für Schulbusse und Taxen, gesperrt werden soll. Für eine derartige Sperrung der Straße wäre eine straßenrechtliche Umwidmung notwendig. Dies würde sowohl Anwohner_innen, als auch Lehrkräfte und Radfahrer_innen im Generellen betreffen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Zu 2.: Der Anregung wird entsprochen. Zu 3.: Für 6 Wochen nach Einrichtung der neuen Verkehrsführung werden Gefahrenzeichen für alle Verkehrsbeziehungen aufgestellt. Zu 4.: Der Victor-Gollancz-Weg ist Bestandteil einer Tempo-30 Zone. In Tempo-30 Zonen haben Verkehrsteilnehmer_innen jederzeit mit querenden Fußgänger_innen zu rechnen und ihre Fahrweise entsprechend anzupassen. Es wird bereits mittels Fahrbahnmarkierungen "Achtung Kinder" und "Tempo 30" angezeigt, dass hier im besonderen Maße mit querenden Kindern zu rechnen ist und dass das Fahrverhalten gemäß § 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "gegenseitige Rücksichtnahme" entsprechend anzupassen ist. Für eine darüberhinausgehende Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit ist die geforderte qualifizierte Gefährdungslage nicht nachgewiesen. Eine Anordnung von "Tempo 10", beziehungsweise "Tempo 20" ist daher nicht möglich. Zu 5.: Grundlegend wird sich die verkehrliche Situation vor dem Schulhof nicht verändern. Derzeit kommt es bereits zu Begegnungen zwischen dem Kraftfahrzeug- und Radverkehr. Dem motorisierten Verkehr obliegt grundsätzlich ohnehin die gebotene Vorsicht gegenüber allen schwächeren Verkehrsteilnehmenden. Zudem gilt das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO. Im Übrigen ist auch das sogenannte Überbeschilderungsverbot zu beachten. Zudem ist zu bedenken, dass eine örtliche Konzentration verschiedener hinweisgebender und zur Vorsicht mahnender Maßnahmen auch dazu führen kann, dass Verkehrsteilnehmende überfordert werden. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat keinen Bedarf an weiteren Maßnahmen.