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Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

03.09.2020

Antrag Ortsbeirat

Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße

Details im PARLIS OF_1741-5_2020
18.09.2020

Anregung Ortsbeirat

Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße

Details im PARLIS OM_6575_2020
08.02.2021

Stellungnahme des Magistrats

Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße

Details im PARLIS ST_283_2021

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6575 entstanden aus Vorlage: OF 1741/5 vom 03.09.2020

Betreff: Bessere Sichtbarkeit der Linden-Rabatten in der Brückenstraße im Bereich zwischen dem Adlhochplatz und Gutzkowstraße
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Rabatten der dortigen Linden in den Nachtstunden besser sichtbar zu machen.

Begründung:

Anwohnerinnen und Anwohner der Brückenstraße berichten, dass es immer wieder, vor allem in den Nachtstunden, zu Unfällen zwischen Fahrzeugen und Motorrollern mit den Rabatten der dortigen Linden kommt. Die Rabatten sind so angelegt, dass sie zu einem Zick-Zack-Kurs in der Brückenstraße führen, um den Verkehr zu verlangsamen. Die Rabatten sind aber gerade in der Dunkelheit schlecht sichtbar, sodass Autos und Motorroller regelmäßig über die Bordsteine der Rabatten fahren. Dabei reißen sie sich lautstark, je nach Geschwindigkeit einmal mehr oder einmal weniger, den Unterboden auf bzw. den Front- oder Heckspoiler ab. Dies ist sowohl für die Fahrerinnen und Fahrer als auch für die Anwohnerinnen und Anwohner sehr ärgerlich. Der Magistrat wird daher gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Sichtbarkeit der Rabatten, insbesondere der zur Fahrbahn zugeneigten Seiten, in der Dunkelheit zu verbessern. Dies könnte bspw. durch an den Bordsteinen der Rabatten angebrachte Reflektoren passieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 283
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

46. Sitzung des OBR 5 am 22.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0