Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
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Bisheriger Verlauf
20.09.2016
04.10.2016
13.01.2017
Antrag Ortsbeirat
Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Details im PARLIS OF_62-16_2016Ortsbeirat Magistratsvorlage
Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Details im PARLIS OM_650_2016Stellungnahme des Magistrats
Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Details im PARLIS ST_74_201720.09.2016
Antrag Ortsbeirat
Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Details im PARLIS OF_62-16_201604.10.2016
Anregung Ortsbeirat
Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Details im PARLIS OM_650_201613.01.2017
Stellungnahme des Magistrats
Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Details im PARLIS ST_74_2017S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 650 entstanden aus Vorlage: OF 62/16 vom 20.09.2016
Betreff: Markierte Parkplätze auf der Westseite der Amaliestraße 2 bis 6 entfernen
Der Magistrat wird aufgefordert, die markierten Parkplätze (teilweise auf dem Gehweg) auf der Westseite der Amaliestaße 2 bis 6 zu entfernen und auf der Ostseite zu markieren. Begründung:
Der östliche Gehweg wird nicht benutzt. Die Anwohner sind mit dieser Änderung einverstanden, eine Unterschriftsliste liegt dem Straßenverkehrsamt bereits seit 2015 vor. Bis Ende 2014 war es gängige Praxis, dass auf der östlichen Straßenseite und dort teilweise auf dem Gehweg geparkt wurde. Die Änderung (mit den markierten Parkplätzen) war nicht mit den Anwohnern abgestimmt und hat zu dem Verlust von sechs Parkplätzen geführt. Bei der jetzigen Regelung parken trotz Markierung Ortsfremde im Einfahrtsbereich der Anlieger. Es war eine Fehlleistung des Amtes für Straßenbau und Erschließung zwei verschieden breite Gehwege ausführen zu lassen, obwohl sich auf der Ostseite zwischen Gehweg und Grundstücksgrenze noch ein ungenutzter Grünstreifen befindet. Normalerweise hätte der Gehweg breiter und bis an die Grundstücksgrenze Ost ausgeführt werden müssen. Hier haben das Stadtvermessungsamt und anschließend das Amt für Straßenbau und Erschließung unangemessen zum Nachteil der Anlieger gehandelt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 74 Aktenzeichen: 66 3