Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
03.11.2019
22.11.2019
02.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OF_1469-5_2019Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OM_5408_2019Stellungnahme des Magistrats
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS ST_393_202003.11.2019
Antrag Ortsbeirat
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OF_1469-5_201922.11.2019
Anregung Ortsbeirat
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS OM_5408_201902.03.2020
Stellungnahme des Magistrats
Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Details im PARLIS ST_393_2020S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 22.11.2019, OM 5408 entstanden aus Vorlage: OF 1469/5 vom 03.11.2019
Betreff: Schutz für Fußgänger - Schifferstraße als verkehrsberuhigter Bereich
Der Magistrat wird gebeten , die zahlreichen Fußgänger auf dem sehr schmalen Gehweg in der Schifferstraße vor dem schnell und nah passierenden Kfz-Verkehr zu schützen und zu diesem Zweck zwischen der Kreuzung mit der Oppenheimer Straße und dem Schaumainkai die Schifferstraße als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen. Begründung:
Die Schifferstraße ist in diesem Abschnitt eine der wichtigsten Fußwegeverbindungen von Sachsenhausen zum Eisernen Steg. Seit der Sperrung des nördlichen Mainufers wird die Straße zunehmend als Schleichweg für Kfzs "entdeckt". Die Fußgänger sind häufig gezwungen, vom Gehweg auf die Straße auszuweichen, um einander zu passieren. Die dicht vorbeifahrenden und manchmal auch zu schnellen Autos gefährden die in dichter Frequenz dort gehenden Fußgänger. Auch die Patienten und Bewohner im angrenzenden Pflegeheim benötigen Ruhe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 393 Aktenzeichen: 32 1