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Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen

Details im PARLIS OM_4663_2023
08.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Solaranlage auf dem Parkhaus Alt Sachsenhausen

Details im PARLIS ST_5_2024
09.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Solaranlage auf dem Parkhaus Sachsenhausen - Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5

Details im PARLIS OF_1002-5_2024
23.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Solaranlage auf dem Parkhaus AltSachsenhausen

Details im PARLIS OM_5178_2024
17.06.2024

Stellungnahme des Magistrats

Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen

Details im PARLIS ST_1228_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5178 entstanden aus Vorlage: OF 1002/5 vom 09.02.2024

Betreff: Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen Vorgang: OM 4663/23 OBR 5; ST 5/24 Der Magistrat wird gebeten, in Ergänzung zur Stellungnahme vom 08.01.2024, ST 5, eine Planung zu entwickeln, die es ermöglicht, auf dem Dach des Parkhauses Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße eine aufgeständerte Solaranlage als Überdachung der Park- und Wegeflächen zu installieren. Es sollen keine Parkplätze entfallen. Baurechtliche Vorgaben und Brandschutz sind zu berücksichtigen. Ziel soll sein, die energetische Nutzung und Ladeinfrastruktur für E-Autos zu verbessern und die Netzbelastung zu verringern. Eine Orientierung ist z. B. am von der Messe Frankfurt GmbH betriebenen Messeparkhaus Rebstock, Am Römerhof 1, möglich.

Begründung:

Die in der Stellungnahme ST 5 zugesagte Solaranlage auf der Zufahrtsspindel des Parkhauses Alt-Sachsenhausen nutzt zunächst nur einen kleinen Teil der vorhandenen Dachfläche. Ziel des Ortsbeirats ist es, eine Solaranlage auf dem Parkhaus Alt-Sachsenhausen zu installieren, die möglichst viel vorhandene Dachfläche auf dem Parkhaus nutzt. Dies wäre ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll, weil der erzeugte Strom von dort sowohl zur Ladung von E-Autos im Parkhaus als auch zur Deckung des regulären Strombedarfs im angrenzenden Stadtgebiet verwendet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.10.2023, OM 4663
Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 5 Stellungnahme des Magistrats vom 17.06.2024, ST 1228 Aktenzeichen: 61-0