Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführen
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 beantragt die Übernahme der Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage in das Eigentum der Stadt Frankfurt, um diese langfristig zu erhalten und eine einheitliche Pflegequalität zu gewährleisten. Dies soll auch dazu dienen, die Flächen vor einer anderen Nutzung zu schützen und die ABG Frankfurt Holding von Pflegekosten zu entlasten.
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Ricarda-Huch-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Unfallschwerpunkte unterhalb der Tätigkeitsschwelle für die Unfallkommission: Hügelstraße/FelixDahn-Straße/Ricarda-Huch-Straße und Hügelstraße/Grafenstraße24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Plateau Kreuzung Eichendorffstraße/JeanPaulStraße/RicardaHuchStraße/WalterWeisbeckerWeg/ Marie-Bittdorf-Anlage16.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Tempo 30 auf der Hügelstraße zum Schutz des Schulwegs27.11.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Ricarda-Huch-Straße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit dem Ziel einer Übernahme der Flächen der ABG Frankfurt Holding im Bereich der Marie-Bittorf-Anlage entlang der Rückseiten der Wohnbebauung der Ricarda-Huch-Straße aufzunehmen.
Ziel ist, langfristig die vollständige Grünfläche mit ihrem Gehölzbestand zu erhalten und eine gleichmäßige Qualität in der Pflege der Grünflächen und der Spielplätze zu erzielen. Da auf diesem Wege die ABG aus den Kosten für die Pflege der Flächen sowie der Erneuerung der Spielplätze entlassen wird und eine andere Nutzung der Flächen politisch unerwünscht ist, wäre es für die ABG aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die Flächen in das Eigentum der Stadt zu überführen.
Begründung
Um die genannten Grünflächen im Sinne des Allgemeinwohls langfristig vor einer anderen Entwicklung im Zuge von Nachverdichtungsprojekten zu schützen, sind diese am Besten unter Verwaltung des Grünflächenamts in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, die der größte Gesellschafter der ABG Frankfurt Holding ist, zu überführen und die Freiflächen der ABG entlang der Anlage auf ein Minimum zu beschränken. Nach erfolgter Übernahme könnte die Stadt Frankfurt dort bestehende Trampelpfade ausbauen, zusätzliche Aufenthaltsangebote schaffen und die Sanierung der durch die ABG angelegten Spielplätze in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen. Möglicherweise könnte auch eine Förderung im Rahmen des Projekts 'Grünes Ypsilon' erfolgen, wie es der Ortsbeirat bereits für einen Spielplatz der ABG im Bereich der Platensiedlung angeregt hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2024OFOF 677/9Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Februar 2024Sie sind hierOMOM 5156Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenDirektanregung
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1729Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4