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Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 9
33 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 9 beantragt die Übernahme der Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage in das Eigentum der Stadt Frankfurt, um diese langfristig zu erhalten und eine einheitliche Pflegequalität zu gewährleisten. Dies soll auch dazu dienen, die Flächen vor einer anderen Nutzung zu schützen und die ABG Frankfurt Holding von Pflegekosten zu entlasten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Ricarda-Huch-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit dem Ziel einer Übernahme der Flächen der ABG Frankfurt Holding im Bereich der Marie-Bittorf-Anlage entlang der Rückseiten der Wohnbebauung der Ricarda-Huch-Straße aufzunehmen.

Ziel ist, langfristig die vollständige Grünfläche mit ihrem Gehölzbestand zu erhalten und eine gleichmäßige Qualität in der Pflege der Grünflächen und der Spielplätze zu erzielen. Da auf diesem Wege die ABG aus den Kosten für die Pflege der Flächen sowie der Erneuerung der Spielplätze entlassen wird und eine andere Nutzung der Flächen politisch unerwünscht ist, wäre es für die ABG aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll, die Flächen in das Eigentum der Stadt zu überführen.

Begründung

Um die genannten Grünflächen im Sinne des Allgemeinwohls langfristig vor einer anderen Entwicklung im Zuge von Nachverdichtungsprojekten zu schützen, sind diese am Besten unter Verwaltung des Grünflächenamts in das Eigentum der Stadt Frankfurt am Main, die der größte Gesellschafter der ABG Frankfurt Holding ist, zu überführen und die Freiflächen der ABG entlang der Anlage auf ein Minimum zu beschränken. Nach erfolgter Übernahme könnte die Stadt Frankfurt dort bestehende Trampelpfade ausbauen, zusätzliche Aufenthaltsangebote schaffen und die Sanierung der durch die ABG angelegten Spielplätze in ihr Arbeitsprogramm aufnehmen. Möglicherweise könnte auch eine Förderung im Rahmen des Projekts 'Grünes Ypsilon' erfolgen, wie es der Ortsbeirat bereits für einen Spielplatz der ABG im Bereich der Platensiedlung angeregt hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2024OFOF 677/9Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Februar 2024Sie sind hier
    OMOM 5156Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführen
    Direktanregung
  3. 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 33 WochenSTST 1729Grünflächen der Marie-Bittorf-Anlage vollständig in das Eigentum der Stadt Frankfurt überführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 9
Sitzung 31 · 04.07.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 32 · 05.09.2024
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60-4

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