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Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

Details im PARLIS OF_762-2_2023
13.11.2023

Anregung Ortsbeirat

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

Details im PARLIS OM_4720_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

Details im PARLIS ST_165_2024
29.07.2024

Stellungnahme des Magistrats

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

Details im PARLIS ST_1452_2024
28.03.2025

Stellungnahme des Magistrats

Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen

Details im PARLIS ST_530_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.11.2023, OM 4720 entstanden aus Vorlage: OF 762/2 vom 20.09.2023

Betreff: Rettungsgasse auf der Schloßstraße/Ecke Rödelheimer Straße ermöglichen - Leitschwelle überprüfen
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, 1. ob die derzeitige Leitschwelle mit ihren aufgesetzten Baken auf der Schloßstraße, vor der Kreuzung Rödelheimer Straße in Richtung Breitenbachbrücke, die Bildung einer Rettungsgasse verhindert und damit Einsatzfahrten von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen verlängert; 2. falls dies der Fall sein sollte, ob durch die Wegnahme der aufgesetzten Baken oder Austausch durch andere Trennelemente die Bildung einer Rettungsgasse erleichtert würde; 3. welche Auswirkungen diese Wegnahme bzw. der Austausch auf die Sicherheit der Radfahrenden auf dem durch die Leitschwelle abgetrennten Radstreifen aus Sicht des Magistrats hätte; 4. ob bei längeren Rückstaus an der Ampel auch die Parkplätze vor der Schloßstraße 11 eine Rettungsgasse behindern. Sollten die Baken ein Problem darstellen und durch deren Wegnahme bzw. Austausch keinerlei negative Auswirkungen auf die Radfahrenden bestehen, wird der Magistrat gebeten, die Baken abzumontieren bzw. gegen geeignetere Trennelemente auszutauschen. Es dient zur Kenntnis, dass die Trennung zwischen Pkw- und Radverkehr vor der Kreuzung ausdrücklich nicht inf rage gestellt wird.

Begründung:

Derzeit wird - nicht immer in sinnvoller Weise - über Trennelemente zwischen Pkw- und Fahrradverkehr diskutiert. Viele der kritisierten Elemente, wie Modalfilter, stellen entgegen den Behauptungen ihrer Kritikerinnen und Kritiker kein Hindernis für Einsatzfahrzeuge dar, wie die Branddirektion bereits im Mobilitätsausschuss bestätigt hat. Problematisch seien aber auf Leitschwellen aufgesetzte Baken, da diese die Bildung von Rettungsgassen erschwerten. Ein solches Trennelement befindet sich zur Abtrennung der Pkw- und Fahrradspur auf der Schloßstraße vor der Kreuzung Rödelheimer Straße. Die einspurige Fahrbahn bis zur Kreuzung führt teilweise zu längeren Rückstaus. Hier scheint es häufiger zu Verzögerungen der Einsatzfahrten zu kommen. Es fehlt aber an belastbaren Zahlen für diese Vermutung. Sollte sich dies jedoch bestätigen und der Grund hierfür an den Trennelementen liegen, müssten diese einer Prüfung unterzogen werden. Gleichwohl haben die Leitschwellen auch eine Sicherheitsfunktion für die Radfahrenden auf der Schloßstraße, gerade weil an Kreuzungen immer wieder - teils schwere - Unfälle stattfinden. Daher sollte dieser Sicherheitsaspekt nicht leichtfertig übergangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 165 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1452 Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 530
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1