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Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten AlexanderPuschkinSchule

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.09.2023

Antrag Ortsbeirat

Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten AlexanderPuschkinSchule

Details im PARLIS OF_588-3_2023
19.10.2023

Anregung Ortsbeirat

Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten AlexanderPuschkinSchule

Details im PARLIS OM_4692_2023
06.05.2024

Stellungnahme des Magistrats

Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule

Details im PARLIS ST_911_2024
06.06.2024

Anregung Ortsbeirat

Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule

Details im PARLIS OM_5581_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4692 entstanden aus Vorlage: OF 588/3 vom 06.09.2023

Betreff: Betrieb der in der Humboldtstraße geplanten Alexander-Puschkin-Schule Die Genehmigung des Umzugs der Alexander-Puschkin-Schule in ein ehemaliges Bürogebäude in der Humboldtstraße 14 ist schwer nachzuvollziehen. Wie der Betrieb einer Schule mit 160 Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkörper dort organisiert werden soll, erschließt sich nicht. Daher wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu prüfen und zu berichten: 1. Wann wurde der Schulbetrieb in der ehemaligen Gewerbeimmobilie genehmigt? Welche Auflagen wurden an die Genehmigung geknüpft? 2. Ist auf dem Gelände ein angemessenes Außengelände für Schülerinnen und Schüler vorgesehen? Wenn kein Schulhof vorgesehen ist, wie konnte dann die Genehmigung zum Schulbetrieb erfolgen? 3. Wie soll die Andienung der Schule erfolgen (bspw. die Anlieferung des Schulessens)? 4. Wo wird der Sportunterricht stattfinden? Wie legen die Schülerinnen und Schüler den Weg dorthin zurück? Ist ein Busshuttle geplant und, wenn ja, wo soll der Haltepunkt sein? 5. Wo sind die Rettungssammelpunkte für den Notfall geplant? 6. Wie wird die Schule im Notfall von der Feuerwehr angefahren? Reicht bei einer Schule im Brandfall der Zugang nur von der Hausvorderseite? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 911 Anregung an den Magistrat vom 06.06.2024, OM 5581
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 3 am 25.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3