Abgabe von defekten Energiesparlampen
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Anregung an den Magistrat vom 15.06.2010, OM 4319 entstanden aus Vorlage: OF 655/1 vom 29.05.2010
Betreff: Abgabe von defekten Energiesparlampen Vorgang: B 338/10 Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass defekte Energiesparlampen auch in städtischen Einrichtungen und hier insbesondere bei der FES abgegeben werden können. In diesem Zusammenhang ist in besonderem Maße das FES-Servicecenter, Am Liebfrauenberg 52-54, zu nennen.
Begründung: Die Abgabemöglichkeit von defekten Energiesparlampen an einem festen Standort mit ausgedehnten Öffnungszeiten könnte die Akzeptanz zur Rückgabe des quecksilberhaltigen Sondermülls erhöhen und dazu beitragen, dass weniger Quecksilber in die Atemluft gelangt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Mai 2010BB 338Wie sicher sind Energiesparlampen?Magistratsbericht
- 29. Mai 2010OFOF 655/1Abgabe von defekten EnergiesparlampenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. Juni 2010Sie sind hierOMOM 4319Abgabe von defekten EnergiesparlampenDirektanregung
- 3. September 2010Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1275Abgabe von defekten EnergiesparlampenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats