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Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.06.2021

Antrag Ortsbeirat

Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen

Details im PARLIS OF_84-1_2021
29.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen

Details im PARLIS OM_399_2021
14.01.2022

Stellungnahme des Magistrats

Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee setzen

Details im PARLIS ST_103_2022
06.04.2022

Antrag Ortsbeirat

Erinnerung: Poller in der Mitte der Frankenallee entfernen

Details im PARLIS OF_403-1_2022
26.04.2022

Anregung Ortsbeirat

Erinnerung: Poller in der Mitte der Frankenallee entfernen

Details im PARLIS OM_2006_2022
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 399 entstanden aus Vorlage: OF 84/1 vom 06.06.2021 Betreff: Poller oder Sitzgelegenheit in der Mitte der Frankenallee versetzen Der Magistrat wird gebeten, auf der Mitte der Frankenallee, auf Höhe zur Ecke Flörsheimer Straße, entweder den nördlichen Poller oder alternativ die Sitzgelegenheit so zu versetzen oder den Bordstein so abzuschleifen, dass Menschen mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl dort problemlos durchkommen. Es muss darauf geachtet werden, dass die räumliche Relation zwischen der Sitzgelegenheit, dem abgesenkten Bordstein und den Pollern so beschaffen ist, dass auch dann, wenn die Sitzgelegenheit von mehreren Personen verwendet wird, immer noch ausreichend Platz vorhanden ist, den Weg über den abgesenkten Bordstein barrierefrei benutzen zu können.

Begründung:

Selbst wenn niemand die Sitzgelegenheit nutzt, ist es dort schwierig, mit Kinderwagen, Fahrradanhänger, Rollator oder Rollstuhl durchzukommen. Foto (privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 103 Antrag vom 06.04.2022, OF 403/1 Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 2006 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5