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Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

26.01.2023

Antrag Ortsbeirat

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

Details im PARLIS OF_593-2_2023
13.02.2023

Anregung Ortsbeirat

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

Details im PARLIS OM_3552_2023
20.03.2023

Anregung Ortsbeirat

Warum nicht die Schulen öffnen?

Details im PARLIS OM_3724_2023
23.04.2023

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2023 Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim durch Anmietung zusätzlicher Flächen für die „BockenheimBibliothek" in der Kurfürstenstraße schaffen!

Details im PARLIS OF_634-2_2023
08.05.2023

Produktgruppe: 20 Bildung Produktbereich: 20.07 Angebote der Stadtbücherei Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim durch Anmietung zusätzlicher Flächen für die BockenheimBibliothek in der Kurfürstenstraße schaffen!

Details im PARLIS EA_177_2023
28.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!

Details im PARLIS ST_1830_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2023, OM 3552 entstanden aus Vorlage: OF 593/2 vom 26.01.2023

Betreff: Nach Abriss SAALBAU: Neuen Begegnungsort für alle im Stadtteil Bockenheim in der Kurfürstenstraße (Bockenheim Bibliothek) schaffen!
Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die im Januar 2023 freigewordenen Räumlichkeiten (circa 200 Quadratmeter) im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 (Hinterhaus) durch die Stadt Frankfurt angemietet und sodann der Stadtteilbibliothek Bockenheim ("Bockenheim Bibliothek") als direkte Nachbarin zur Nutzung und Verwaltung insbesondere für Gruppenveranstaltungen der Bockenheim Bibliothek überlassen werden. 1. Im Nutzungskonzept mit der Bockenheim Bibliothek soll u. a. festgelegt werden, dass die Räumlichkeit auch für Veranstaltungen oder Treffen von Vereinen, Initiativen und anderer Gruppen (vorzugsweise aus dem Stadtteil) genutzt werden können. Die Nutzungsentgelte an der Räumlichkeit für Dritte sollten sich jeweils an denen der SAALBAU für verschiedene Gruppen von Nutzerinnen und Nutzern orientieren - sollen aber nicht als Ersatz für die weggefallenen Räume in der Schwälmer Straße angerechnet werden. 2. Im Raumkonzept und beim Umbau und der Instandsetzung soll - neben der Barrierefreiheit und dem Brandschutz - darauf geachtet werden, einen einladenden und attraktiven Begegnungsort zu schaffen. Eine Gruppe Kinder aus einer Kita-Einrichtung sollte sich durch die Gestaltung in der Räumlichkeit ebenso wohl fühlen, wie Seniorinnen und Senioren beim Nachmittagscafé. Der Raum sollte so offen und flexibel gestaltet werden, dass er auch für abendliche Veranstaltungen mit einer größeren Personenzahl genutzt werden kann.

Begründung:

Die im Januar 2023 freigewordene Räumlichkeit im Erdgeschoss der Kurfürstenstraße Nummer 18 ist im Stadtteil wohlbekannt, da dies der Standort der Bockenheim Bibliothek war, die 2021 in direktem Anschluss in der Kurfürstenstraße - auch mit Unterstützung durch den Ortsbeirat - in eine größere Räumlichkeit umziehen konnte. Der Raum ist sehr geeignet, um nach einem entsprechenden Umbau und einer Instandsetzung für Gruppenveranstaltungen genutzt zu werden, woran die Bockenheim Bibliothek und der Stadtteil insgesamt ein sehr großes Interesse haben. Der nun erfolgte Abriss der Feuerwache und des SAALBAU-Gebäudes Schwälmer Straße/Ecke Kurfürstenplatz macht die Lücke, die der Wegfall des SAALBAUs für Vereine und andere Gruppen in Bockenheim Mitte bedeutet nochmals offenkundig. Dieser Wegfall an Begegnungsort konnte in Bockenheim eben nicht - wie seinerzeit einige meinten - durch andere Räumlichkeiten aufgefangen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2023, OM 3724
Antrag vom 23.04.2023, OF 634/2 Etatanregung vom 08.05.2023, EA 177 Stellungnahme des Magistrats vom 28.08.2023, ST 1830 Aktenzeichen: 91-8