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1. Schild „Einfahrtsverbot für Lkw über 7,5 to - Anlieger frei“ Kreuzung Vilbeler Landstraße/Ecke Klingenweg und 2. Schild „Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für Lkw“ Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.01.2009

Antrag Ortsbeirat

1. Schild .Einfahrtverbot für LKW über 7,5 to - Anlieger frei" Kreuzung Vilbeler Landstraße/ Ecke Klingenweg und 2. Schild .Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für LKW Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg

Details im PARLIS OF_398-16_2009
10.02.2009

Anregung Ortsbeirat

1. Schild „Einfahrtsverbot für Lkw über 7,5 to - Anlieger frei“ Kreuzung Vilbeler Landstraße/Ecke Klingenweg und 2. Schild „Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für Lkw“ Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg

Details im PARLIS OM_2963_2009
27.03.2009

Stellungnahme des Magistrats

1. Schild "Einfahrtsverbot für Lkw über 7,5 to - Anlieger frei" Kreuzung Vilbeler Landstraße/Ecke Klingenweg und 2. Schild "Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für Lkw" Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg

Details im PARLIS ST_479_2009

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 398/16 vom 13.01.2009

Betreff: 1. Schild "Einfahrtsverbot für Lkw über 7,5 to - Anlieger frei" Kreuzung Vilbeler Landstraße/Ecke Klingenweg und 2. Schild "Sackgasse - keine Wendemöglichkeit für Lkw" Einfahrt Amaliestraße/Ecke Klingenweg Der Magistrat wird gebeten, die beiden oben genannten Schilder schnellstmöglich anbringen zu lassen, um weitere Schäden an Laternen, Bäumen etc. im Wohngebiet "Am Rosenträger" zu unterbinden.

Begründung:

Am 12.01.2009 verfuhr sich ein Lkw aus Schweden so im Wendekreisel der Amaliestraße, dass ein Lkw-Abschleppdienst, den die von Anwohnern gerufene Polizei bestellt hatte, das Fahrzeug erst nach circa zwei Stunden freibekommen hat, was zu nicht unerheblichen Schäden in der Straße geführt hat. Da nach Aussagen von Anwohnern jeden Monat sich mindestens zwei - meist von Navigationsgeräten fehlgeleitete - große Lkw hier verfahren, ist eine entsprechende Ausschilderung unbedingt erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.03.2009, ST 479 Aktenzeichen: 66 7