Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen
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Paradiesgasse — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
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Neues zu Paradiesgasse per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 24.11.2017, OM 2435 entstanden aus Vorlage: OF 658/5 vom 07.11.2017
Betreff: Fußgängersicherheit im Abtsgäßchen Der Magistrat wird gebeten, das Abtsgäßchen als verkehrsberuhigten Bereich auszuweisen und für den Durchgangsverkehr zu sperren.
Begründung: Anwohner beobachten häufig gefährlich schnelle Pkws, deren Fahrer mit völligem Unverständnis auf Fußgänger reagieren. Die Kraftfahrer sind wohl der Ansicht, die Fußgänger sollten die schmalen Schrammborde rechts und links der Fahrbahn benutzen. Diese sind jedoch nicht durchgängig begehbar und erfordern für die Benutzung ein Mindestmaß an Sportlichkeit. In der Straße gibt es auch zwei Gaststätten, von deren Besuchern nicht erwartet werden kann, dass sie sich beim Abschied schleunigst von der Straßenfläche entfernen, um eiligen Kraftfahrern die Durchfahrt zu ermöglichen. Außerdem ist an der Einmündung der kleinen Brückenstraße ein eigentlich überflüssiges Tempo-30-Schild angebracht, das Autofahrer nochmals zu einer besonderen Rücksichtnahme auffordern soll. Es vermittelt aber offenbar den falschen Eindruck, dass bis zu diesem Schild die innerorts üblichen 50 km/h gefahren werden dürften, die leider auch immer wieder ausgenutzt werden. Aus diesen Gründen ist es angebracht, das Abtsgäßchen in einen verkehrsberuhigten Bereich umzuwandeln. Das ganz in der Nähe liegende Fritschengäßchen wurde ebenfalls als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Diese Maßnahme hat sich bewährt. Wegen der Enge des Abtsgäßchens ist es unerwünscht, dass diese Straße als Durchfahrt beim Parkplatzsuchverkehr oder als Umfahrung der Ampeln in der Paradiesgasse genutzt wird. Der Ortsbeirat hält es für vertretbar, diese Autos bis zur Paradiesgasse vorfahren zu lassen. Dort führt die Straße zweispurig stadtauswärts. Es ist daher sinnvoll, das Abtsgäßchen für den Kraftfahrzeugverkehr zu sperren und nur für Anlieger freizugeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. November 2017OFOF 658/5Fußgängersicherheit im AbtsgäßchenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2017Sie sind hierOMOM 2435Fußgängersicherheit im AbtsgäßchenDirektanregung
- 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 128Fußgängersicherheit im AbtsgäßchenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats