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Durchgang zwischen dem Rehazentrum West und der Seniorenwohnanlage Alexanderstraße erhalten

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.01.2013

Antrag Ortsbeirat

Durchgang zwischen REHA-Zentrum West und der Seniorenwohnanlage Alexanderstraße erhalten

Details im PARLIS OF_260-7_2013
05.02.2013

Anregung Ortsbeirat

Durchgang zwischen dem Rehazentrum West und der Seniorenwohnanlage Alexanderstraße erhalten

Details im PARLIS OM_1902_2013
13.05.2013

Stellungnahme des Magistrats

Durchgang zwischen dem Rehazentrum West und der Seniorenwohnanlage Alexanderstraße erhalten

Details im PARLIS ST_666_2013

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.02.2013, OM 1902 entstanden aus Vorlage: OF 260/7 vom 28.01.2013

Betreff: Durchgang zwischen dem Rehazentrum West und der Seniorenwohnanlage Alexanderstraße erhalten
Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen soll der direkte Durchgang zwischen dem Rehazentrum West und der Seniorenwohnanlage der Wohnheim GmbH entfallen. Dieser Durchgang erleichtert das Leben der Bewohner der Seniorenwohnanlage erheblich, so ist z. B. ein barrierefreier und einfacher Zugang zur Kantine des Rehazentrums möglich. Die Schließung des Durchgangs soll aus Brandschutzgründen erfolgen. Seitens der Wohnheim GmbH wird keine Alternative zur Schließung gesehen, während die Sozialbezirksvorsteherin Ingrid Kruske mit Brandschutzexperten gesprochen hat, die sehr wohl eine Möglichkeit zum Erhalt des Durchgangs sehen. Der Ortsbeirat spricht sich für den Erhalt des Durchgangs aus, sofern dies mit vertretbaren Mehrkosten möglich ist. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat, 1. die städtische Wohnheim GmbH um eine erneute Prüfung des Sachverhalts zu bitten und dem Ortsbeirat mitzuteilen, mit welchen Mehrkosten für einen Erhalt des Durchgangs zu rechnen ist; 2. parallel die Wohnheim GmbH zu bitten, den Durchgang bis zur endgültigen Klärung des Sachverhalts nicht dauerhaft zu schließen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 666 Aktenzeichen: 66 2