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Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.04.2012

Antrag Ortsbeirat

Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Details im PARLIS OF_289-5_2012
20.04.2012

Anregung Ortsbeirat

Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Details im PARLIS OM_1101_2012
16.07.2012

Stellungnahme des Magistrats

Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Details im PARLIS ST_1078_2012

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1101 entstanden aus Vorlage: OF 289/5 vom 02.04.2012

Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen unterbunden wird; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann.

Begründung:

Das Fritschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problematisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z. B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2012, ST 1078 Aktenzeichen: 66 2