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Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen

Vorlagentyp: OM
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 20.04.2012, OM 1101 entstanden aus Vorlage: OF 289/5 vom 02.04.2012

Betreff: Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen Der Magistrat wird gebeten, 1. dafür Sorge zu tragen, dass das verkehrswidrige Parken auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens durch geeignete Maßnahmen unterbunden wird; 2. zu prüfen und zu berichten, ob das Fritschengäßchen im Rahmen der Umgestaltung der Elisabethenstraße zu einem verkehrsberuhigten Bereich umgestaltet werden kann.

Begründung: Das Fritschengäßchen ist eine kleine Einbahnstraße, die die Elisabethenstraße in Richtung Wallstraße mit derselben verbindet. Da der Straßenquerschnitt sehr gering und die beidseitigen Bürgersteige auch schmal sind, ist das Parken beidseitig verboten. Bürgerinnen und Bürger haben sich nun darüber beklagt, dass auf den beiden Seiten des Fritschengäßchens regelmäßig geparkt wird. Problematisch ist hierbei nicht nur, dass die Bürgerinnen und Bürger teilweise nicht mehr den Bürgersteig nutzen können und auf die Straße ausweichen müssen, sondern dass auch Rettungsfahrzeuge wie z. B. die Feuerwehr oder ein Krankenwagen die Straße nicht mehr passieren können. Der Ortsbeirat 5 ist der Ansicht, dass die Bürgersteige durch geeignete Maßnahmen abzusichern sind, um so das ordnungswidrige Parken zu unterbinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. April 2012OFOF 289/5Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  2. 20. April 2012Sie sind hier
    OMOM 1101Absicherung des Bürgersteigs im Fritschengäßchen
    Direktanregung
  3. 16. Juli 2012Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1078Absicherung des Bürgersteigs im FritschengäßchenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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