Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
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Bisheriger Verlauf
19.09.2014
17.11.2016
01.12.2016
13.03.2017
22.09.2017
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
Details im PARLIS OM_1030_2016Stellungnahme des Magistrats
Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
Details im PARLIS ST_548_2017Stellungnahme des Magistrats
Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
Details im PARLIS ST_1928_201719.09.2014
17.11.2016
01.12.2016
13.03.2017
Stellungnahme des Magistrats
Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
Details im PARLIS ST_548_201722.09.2017
Stellungnahme des Magistrats
Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
Details im PARLIS ST_1928_2017 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.12.2016, OM 1030 entstanden aus Vorlage: OF 149/9 vom 17.11.2016
Betreff: Neugestaltung des Platzes vor dem Haus Dornbusch
Vorgang: M 165/14 Seit dem Jahre 2010 gibt es örtliche Bemühungen um die Umgestaltung und Aufwertung des Platzes vor dem Haus Dornbusch. Anfang des Jahres 2012 erschienen in Frankfurter Tageszeitungen Berichte über eine vom Stadtplanungsamt vorbereitete Neugestaltungsplanung für diesen Platz. Dort heißt es: "Der Platz vor dem Haus Am Dornbusch wird komplett umgestaltet und erhält ein freundliches Gesicht, in dem auch der Bücherschrank voll zur Geltung kommt. Die Arbeiten sollen laut Planungsdezernent Anfang nächsten Jahres beginnen." In dem Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165, legte sich der Magistrat aber auf eine mit dem Ortsbeirat 9 abgestimmte Vorzugsvariante für die grundlegende Umgestaltung dieses für den Stadtteil wesentlichen Mittelpunkt fest. In der Zielbestimmung der Magistratsvorlage ist dargelegt: "2. Die Vorzugsvariante (Anlage 1) wird als Grundlage für zukünftige Ausführungsplanungen sowie als Leitlinie für turnusmäßige Erneuerungsarbeiten und Änderungen am Stadtmobiliar beschlossen. A Zielsetzung Die Bestandssituation vor Ort ist von einem sehr diffusen und uneinheitlichen Erscheinungsbild geprägt. Dies betrifft besonders die Standorte der Bäume, die Lage, Größe und Gestaltung der Grünflächen sowie Anzahl und Verteilung des vorhandenen Stadtmobiliars. Die Zielstellung liegt daher darin, dem Platz eine Ordnung und Struktur zu geben, ihn durch Beseitigung der funktionalen und gestalterischen Defizite besser als Platz nutzbar zu machen und so seine Rolle als Mittelpunkt und Einfallstor des Stadtteils Dornbusch besser erlebbar zu machen." Die Aufnahme der Maßnahme in das Programm "Schöneres Frankfurt" wurde damals wegen anderer Projekte vorläufig zurückgestellt. Leider gab es bis dato aber nur kleine Veränderung, wie z. B. die Umsetzung der Paketbox der Post an den Rand des Platzbereiches, ansonsten ist kein Fortschritt erkennbar, auf den die Bürger aber dringend warten. Auch fehlen in diesem Bericht die vom Ortsbeirat geforderten Planungen für einen Fußgängerüberweg über die Eschersheimer Landstraße nördlich der Kreuzung Am Dornbusch. Der Ortsbeirat 9 und die Stadtplanung beschäftigen sich also bereits seit mehr als vier Jahren mit der städtebaulichen Aufwertung bzw. Stadtreparatur Am Dornbusch. Zwischenzeitlich wandelte sich das Erscheinungsbild dieses Ortsteilzentrums leider eher zum Negativen. Zuletzt zeigte sich das darin, dass ohne Weiteres dieser Platz als Aufstellungsort für einen als anderweitig störend empfundenen Kleiderbehälter ausgewählt wurde, ohne im übrigen Rücksprache mit dem Ortsbeirat 9 zu nehmen. 1. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Planung endlich mit Nachdruck zu realisieren. 2. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, in den Plänen einen Standort für einen unterirdischen Glascontainer vorsehen. 3. Ferner wird der Magistrat gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Planungen für eine Fußgängerquerung über die Eschersheimer Landstra ße nördlich der Kreuzung möglichst zeitnah dem Ortsbezirk 9 vorgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 548 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2017, ST 1928 Aktenzeichen: 60 10