Was wurde eigentlich aus...? Heute: Barrierefreiheit - aber Richtig
Begründung
Heute: Barrierefreiheit - aber Richtig Vorgang: OM 2498/17 OBR 2; ST 616/18 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten die Ergebnisse der Prüfung des zuständigen Fachamtes vorzulegen, ob die Aufzugsanlage in der Max-Beckmann-Schule im Sinne einer echten Barrierefreiheit umgerüstet werden kann. Sollte dies im Prüfbericht des zuständigen Fachamtes bejaht werden, wird um den Termin der Umrüstung gebeten. Begründung: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und steht nicht in Zusammenhang mit eventuellen oder tatsächlichen Umbau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden in der näheren Umgebung, die irgendwann einmal zu einer Barrierefreiheit führen könnten. Massive Beschwerden von auf Barrierefreiheit angewiesenen Menschen bei den letzten Wahlen, zu denen in der Max-Beckmann-Schule vier Wahllokale eingerichtet werden. Diese werden wahrheitswidrig als "barrierefrei" deklariert, obwohl keinerlei Barrierefreiheit vorliegt. Allein dass man telefonieren muss, damit der Aufzug genutzt werden kann hat mit Barrierefreiheit gar nichts zu tun.