Was wurde eigentlich aus...? Heute: Barrierefreiheit - aber Richtig
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Auskunftsersuchen vom 28.10.2019, V 1457 entstanden aus Vorlage: OF 929/2 vom 11.10.2019
Betreff: Was wurde eigentlich aus. .? Heute: Barrierefreiheit - aber Richtig Vorgang: OM 2498/17 OBR 2; ST 616/18 Der Magistrat wird gebeten, die Ergebnisse der Prüfung des zuständigen Fachamtes vorzulegen, ob die Aufzuganlage in der Max-Beckmann-Schule im Sinne einer echten Barrierefreiheit umgerüstet werden kann. Sollte dies im Prüfbericht des zuständigen Fachamtes bejaht werden, wird um Mitteilung des Termines der Umrüstung gebeten.
Begründung: Barrierefreiheit ist ein Menschenrecht und steht nicht in Zusammenhang mit eventuellen oder tatsächlichen Umbau- und Sanierungsarbeiten an Gebäuden in der näheren Umgebung, die irgendwann einmal zu einer Barrierefreiheit führen könnten. Massive Beschwerden wurden von auf Barrierefreiheit angewiesenen Menschen bei den letzten Wahlen, zu denen in der Max-Beckmann-Schule vier Wahllokale eingerichtet waren, geäußert. Diese werden wahrheitswidrig als "barrierefrei" deklariert, obwohl keinerlei Barrierefreiheit vorliegt. Allein dass man telefonieren muss, damit der Aufzug genutzt werden kann, hat mit Barrierefreiheit gar nichts zu tun. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2017OFOF 439/2Barrierefreiheit - aber richtig!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Dezember 2017OMOM 2498Barrierefreiheit - aber richtig!Direktanregung
- 16. März 2018STST 616Barrierefreiheit - aber richtig!Stellungnahme
- 11. Oktober 2019OFOF 929/2Was wurde eigentlich aus...? Heute: Barrierefreiheit - aber RichtigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Oktober 2019Sie sind hierVV 1457Was wurde eigentlich aus...? Heute: Barrierefreiheit - aber RichtigAnfrage
- 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 121 WochenSTST 550Was wurde eigentlich aus ...? Heute: Barrierefreiheit - aber richtigStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen