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Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße

Vorlagentyp: OF SPD

Begründung

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass 1. das absolute Halteverbot auf der Hessestraße im Bereich zwischen der Einfahrt zum Parkplatz Rewe-Markt (Hausnr. 1-5) und der Kreuzung Heddernheimer Ldstr. aufgehoben wird. 2. das auch auf der Hessestraße im Bereich zwischen der Dillenburger Str. und der Heddernheimer Ldstr. eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km eingeführt wird, da diese auf der Heddernheimer Ldstr. und der Antoninusstraße seit langen Jahren gilt und somit ein geschlossenes Tempo 30-Gebiet entsteht und der Schilderwald dann gelichtet werden kann. Begründung: Nach dem Umbau des Kreuzungsbereiches vor dem Rewe-Markt wurde "über Nacht" ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Massive Kontrollen folgten. Dies führte damals schon zu beträchtlichem Ärger bei den an der Hesse- und Antoninusstraße ansässigen Geschäftsinhabern. Während der Bebauungsphase auf dem ehemaligen "Liebmann-Gelände" wurde das Verbot aufgehoben. Mittlerweile ist es seit einigen Monaten wieder in Kraft getreten. Im Sinne der Geschäftsinhaber und Anwohner, sowie der ebenfalls beantragten Geschwindigkeitsreduzierung ist ein absolutes Halteverbot in diesem Bereich nicht angebracht.