Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2012, ST 945
Betreff: Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hessestraße Zu 1: Der Anregung wurde bereits entsprochen.
Zu 2: Der Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer Landstraße wird entsprochen. Um jedoch die Einführung einer rechts-vor-links-Regelung zu vermeiden und die geltende Vorfahrtsregelung beizubehalten, da hier auch Linienbusse verkehren, wird keine Tempo-30-Zone mittels Verkehrszeichen 274.1-50 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sondern lediglich eine Geschwindigkeitsbegrenzung mittels Verkehrszeichen 274-53 StVO (30 km/h) eingerichtet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2011OFOF 90/8Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der HessestraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2011OMOM 681Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der HessestraßeDirektanregung
- 24. Februar 2012STST 326Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der HessestraßeStellungnahme
- 15. Juni 2012Sie sind hierSTST 945Halteverbot und Geschwindigkeitsbegrenzung in der HessestraßeStellungnahme
- 6. Januar 2014OFOF 395/8Beschilderung Tempo 30 km/h im Bereich Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. Januar 2014VV 921Beschilderung Tempo 30 km/h im Bereich Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddernheimer LandstraßeAnfrage
- 7. April 2014Antwort des Magistrats · nach 129 WochenSTST 485Beschilderung Tempo 30 km/h im Bereich Hessestraße zwischen Dillenburger Straße und Heddern-heimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab