Realistische Verkehrspolitik und Anpassung der Radwegeplanung für die Eschersheimer Landstraße
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, durch eine Anpassung der Radwegeplanung an der Eschersheimer Landstraße eine ausgewogene Verkehrspolitik zu sichern. Es werden Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit für Anwohner und Gewerbetreibende sowie zur Unterstützung des Einzelhandels gefordert. Das erwartete Ergebnis ist eine Entlastung der wirtschaftlichen Situation und eine bessere Integration des Radverkehrs.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Am Dornbusch — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.09.2026.
- Erneuter U-Bahn-Unfall – wieder durch Linksabbieger24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Baustellenmanagement beim Leitungsbau Am Dornbusch und Marbachweg verbessern24.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Prüfung der Beschilderung im Bereich des Wochenmarktes Dornbusch (Carl Goerdeler Straße)21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zur Sicherstellung einer ausgewogenen Verkehrspolitik unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Anwohnern, Gewerbetreibenden, Radfahrenden sowie des motorisierten Individualverkehrs folgende Maßnahmen umzusetzen:
- Anpassung der Eschersheimer Landstraße
a) Der im Abschnitt zwischen Humserstraße und Hügelstraße stadtauswärts neu errichtete Radweg wird auf ein verkehrssicheres, jedoch flächenschonendes Maß zurückgeführt.
b) Sämtliche baulichen Absperrungen, die Zufahrt zu Straßen, zu privaten Stellplätzen und gewerblichen Parkmöglichkeiten behindern, sind aufzuheben. Die Zugänglichkeit dieser Flächen ist, wenn möglich zu gewährleisten.
- Sicherstellung der Erreichbarkeit für Kunden und Lieferanten
a) Die Ladezonen entlang der Eschersheimer Landstraße sind in Hinblick auf Größe, Lage und Nutzungstauglichkeit zu überprüfen und bedarfsgerecht zu ermöglichen.
b) Es ist sicherzustellen, dass kurzzeitige Haltemöglichkeiten für Kunden geschaffen bzw. wiederhergestellt werden.
c) Für die konfliktfreie Koexistenz zwischen Radverkehr und motorisiertem Lieferverkehr sind geeignete verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. Markierungen, Beschilderungen) zu ergreifen.
- Evaluierung von Fahrradstraßen auf Hauptverkehrsachsen
a) Die Ausweisung von Fahrradstraßen auf Hauptverkehrsachsen im Rahmen des Beschlusses NR 895 Fahrradstadt Frankfurt am Main von CDU, SPD und Grünen aus 2019 soll ausgesetzt werden, sofern parallel verlaufende Straßen vorhanden sind, die für den Radverkehr ertüchtigt werden können.
b) Bei weiteren bestehenden Beschlüssen ist allgemein eine erneute Evaluierung vorzunehmen, ob die Umsetzung auf Hauptverkehrsstraßen tatsächlich erforderlich ist oder ob alternative Routen (z. B. parallele Nebenstraßen) den Radverkehr gleichwertig aufnehmen können.
- Entwicklung einer Lösung für die Eschersheimer Landstraße
a) Der Magistrat wird beauftragt, unter Beteiligung der Ortsbeiratsfraktionen, der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, der ansässigen Gewerbetreibenden, des ADFC sowie weiterer relevanter Akteure eine Gesamtlösung vorzulegen, in der die Ansprüche aller Betroffenen berücksichtigt werden.
b) Dies soll Maßnahmen zur verkehrlichen Entlastung, Stärkung des Einzelhandelsstandorts sowie einer verträglichen Integration des Radverkehrs bündeln.
- Künftige Beteiligungsverfahren
a) Bei allen zukünftigen Umgestaltungen von Hauptverkehrsachsen und Geschäftsstraßen sind Gewerbetreibende und unmittelbar Betroffene frühzeitig einzubinden und deren Bedenken ernst zu nehmen.
b) Dies umfasst verbindlich geplante Anhörungstermine, Beteiligungsformate und die Prüfung von Planungsalternativen vor endgültiger Beschlussfassung.
- Entfallene Abbiegespuren neu evaluieren
a) Bereits entfallene Abbiegespuren, sollen neu evaluiert und wo möglich wiedereingesetzt werden. Staus, die durch entfallene Abbiegespuren, wie bspw. zum Mertonviertel (Hessestraße) entstehen, können so reduziert werden.
Begründung
Die seit Ende 2024 umgesetzte Umgestaltung der Eschersheimer Landstraße hat erhebliche negative Auswirkungen auf die wirtschaftliche Situation zahlreicher ansässiger Unternehmen. Nach Erhebungen der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main verzeichnen Handel und Gastronomie hohe Umsatzrückgänge, sowie einen Rückgang der Kundenzahlen. Lieferengpässe und fehlende Erreichbarkeit verstärken die Probleme zusätzlich. Obwohl die Unternehmen den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur grundsätzlich befürworten, führt deren Umsetzung entlang stark frequentierter Hauptverkehrsachsen zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteilen. Beispielsweise im Bereich der Haltestelle Am Dornbusch zeichnet sich ein Wandel der Gewerbestruktur weg von der wohnortnahen Versorgung ab, wodurch bei ungebremster Entwicklung erhebliche Umsatzeinbußen entstehen und das lokale Nahversorgungssystem gefährdet wird. Hinzu kommt, dass die von der Stadt präsentierten Verkehrszahlen den Alltagserfahrungen der ansässigen Betriebe widersprechen und teils methodisch nicht als belastbare Grundlage für eine Evaluation geeignet sind. Die Stadt Frankfurt ist verpflichtet, bei Planungs- und Umgestaltungsmaßnahmen die Belange der lokalen Wirtschaft einzubeziehen. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2019 sieht ausdrücklich die Evaluierung der Maßnahmen vor, deren Ergebnis auch eine Rückabwicklung umfassen kann. Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Gewerbetreibenden und zur Schaffung eines tragfähigen Interessenausgleichs ist eine sofortige Korrektur der Planung auf der Eschersheimer Landstraße sowie eine grundsätzliche Neuausrichtung der Beteiligungsprozesse erforderlich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Oktober 2025 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 04.12.2025 im OBR 3 abgelehnt.
Beratungsverlauf20 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP und BFF (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1182), FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 2 CDU und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE und SPD gegen 1 CDU (= Annahme); 2 CDU und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, Volt und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme); SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf die Vorlage NR 1182), FDP, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Volt (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)