Bauschutt in den Oberräder Feldern (II)
Begründung
(II) Vorgang: V 3/16 OBR 5; ST 986/16 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Grundstückseigentümer, der schon 2016 Bauaushub auf den Oberräder Feldern - zwischen dem Weg am Bahndamm und dem zweiten weiter südlich gelegenen Weg - gelagert hat, aufzufordern, den restlichen Bauschutt, der sich immer noch auf dem Areal befindet, zu beseitigen. Begründung: Mit dem Antrag OF 16/5 vom 5. April 2016 wurde der Magistrat gebeten, für die Beseitigung des Bauaushubs in den Oberrädern Feldern zu sorgen. Mit der ST 986 vom 25.07.2016 wurde dem OBR geantwortet, dass dem Grundstückseigentümer eine Frist zur Beseitigung gesetzt wurde, die jedoch nicht eingehalten wurde. Dem folgte eine Verfügung zur Beseitigung des Aushubs bis Mitte Juli 2016. Ein großer Teil des Bauschutts ist damals wohl beseitigt worden (vor allem die Plastikrohre sind verschwunden). Gleichwohl ist immer noch Bauschutt in den Feldern abgelagert. Dieser ist bloß nicht so sichtbar, da mittlerweile von Grün zugewachsen.