Lärmbelastung von Kleingartenanlagen
Begründung
Kleingartenanlagen Vorgang: B 26/20 Der Ortbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat in wieweit er durch die Gleiserweiterungen und den mit sich bringendem erhöhten Aufkommens des ÖPNV, Fern- und Güterverkehr die Möglichkeit einer zusätzlichen Lärmschutzmaßnahme ermöglichen kann. Begründung: Wie in oben genannten Bericht erwähnt sind zum jetzigen Zeitpunkt keine lärmmindernden Maßnahmen geplant: ("8,2 8. Lärmbelastungen von Kleingartenanlagen: Im Rahmen der Lärmminderungsplanung gemäß § 47a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) wird das Stadtgebiet regelmäßig hinsichtlich der Belastung durch Verkehrslärm untersucht. Viele Kleingartenanlagen sind durch Verkehrslärm belastet. Die beiden aktuellen Lärmaktionspläne, Teilplan Straßenverkehr (2016 des Regierungspräsidiums Darmstadt) sowie Teilplan Schienenverkehr (2018) des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sehen allerdings im Bereich der bestehenden Kleingartenanlagen im Stadtgebiet keine Konflikte. Konkrete lärmmindernde Maßnahmen an Kleingartenanlagen sind derzeit nicht vorgesehen.") Kleingärten sollen allerdings auch der notwendigen Erholung dienen, was bei dem durch die Züge entstehenden Verkehrslärm nicht gegeben ist.