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Barrierefreie und fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße

Vorlagentyp: OF CDU, GRÜNE

Begründung

fußgängerfreundliche Umgestaltung der Straßenecke Brückenstraße/Bruchstraße zur Gutzkowstraße Vorgang: EA 55/10; ST 1074/10 Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie weit die Vorplanung zur Umsetzung einer fußgängerfreundlichen und barrierefreien Umgestaltung des Einmündungsbereiches der Brückenstraße und der Bruchstraße in die Gutzkowstraße gem. ST 1074 vom 09.08.2010 ist. Begründung: Die symmetrische Pflasterung und Bepflanzung der aus dem Zusammentreffen von Brückenstraße und Bruchstraße sich ergebenden spitzen Straßenecke ist derzeit wenig attraktiv und zwingt die Fußgänger, die auf der östlichen Seite der Brückenstraße Richtung Norden gehen, sich um parkende Autos herumzuschlängeln und auf die Fahrbahn zu wechseln. Die Ecke ist deshalb ungenutzt. Die Wegeverbindung ist nicht barrierefrei. In der Stellungnahme vom 21.4.2009 befürwortet auch der Magistrat die in der OIB 55 vorgeschlagene Neustrukturierung des Straßenraumes. Zugleich wird aber darauf hingewiesen, dass für diese Neustrukturierung eine Vorplanung erforderlich wird und die Kosten den vom Ortsbeirat angedachten Rahmen deutlich übersteigen.